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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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RECHTSWISSENSCHAFT<br />

Für das Projekt „Verwaltungsrechtswissenschaft“ wurden Prof.<br />

W. Hoffmann-Riem, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Hamburg,<br />

Prof. E. Schmidt-Aßmann, Institut für deutsches und europäisches<br />

Verwaltungsrecht, Universität Heidelberg, Prof. A. Vosskuhle,<br />

Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Universität<br />

Freiburg, Fördermittel bewilligt.<br />

Ziel des Projektes ist die Publikation eines auf drei Bände mit je 1000<br />

Seiten angelegten Handbuchs der Verwaltungsrechtswissenschaft.<br />

Ausgehend von einem durch die Projektleiter entwickelten konzeptionellen<br />

Rahmen soll im wissenschaftlichen Diskurs mit ausgewiesenen<br />

Autoren eine aufeinander abgestimmte und in sich schlüssige<br />

Gesamtdarstellung erarbeitet werden, die die bisherigen Forschungsergebnisse<br />

zur Reform der Verwaltung und des Verwaltungsrechts<br />

systematisch zusammenführt und fortentwickelt. Das Werk soll in<br />

seiner Kohärenz und Innovationskraft sowohl hohen wissenschaftlichen<br />

Ansprüchen genügen, als auch Praktikern jeglichen Hintergrunds<br />

einen übersichtlichen Zugang zu wesentlichen Grundfragen,<br />

Theoriekonzepten und neueren Entwicklungen im Verwaltungsrecht<br />

eröffnen.<br />

Aus methodischer Sicht ist das Projekt gekennzeichnet durch das<br />

Verständnis der „Verwaltungsrechtswissenschaft als Steuerungswissenschaft“,<br />

eine erweiterte Systemperspektive, das Denken in Referenzgebieten<br />

und die Offenheit für die Erkenntnisse anderer Disziplinen:<br />

– Ein steuerungswissenschaftlicher Ansatz ermöglicht es, neben<br />

den verwaltungsrechtlichen Handlungsformen auch die Verwaltungsmaßstäbe,<br />

das Verwaltungsorganisationsrecht, das Verwaltungsverfahren<br />

sowie die Finanzmittel und die beteiligten Akteure<br />

in die Betrachtung einzubeziehen und Wechselbeziehungen in<br />

diesem komplexen Wirkungsgefüge offen zu legen. Indem man<br />

neuartige Formen des Verwaltungshandelns, etwa die Mediation<br />

und den gezielten Einsatz von ökonomisch inspirierten Regulierungsansätzen,<br />

die statt auf Befehl und Zwang stärker auf Motivation<br />

und Selbstverantwortung setzen, in die Betrachtung einbezieht,<br />

wird das verwaltungsrechtliche Denken von seiner bisher<br />

meist vorherrschenden Kontroll- auf eine Handlungsperspektive<br />

umgestellt.<br />

– Erkenntnisfördernde und rationalisierende Kraft erhält der Steuerungsansatz<br />

durch die Verknüpfung mit juristischem Systemdenken,<br />

das darauf angelegt ist, die gewonnenen Einsichten über das<br />

Handlungsgefüge der Verwaltung in die bestehende Systematik<br />

einzupassen, überkommene Systemzäsuren zu überwinden und<br />

neue verallgemeinerungsfähige Strukturen zu gewinnen. Ausgehend<br />

von einer typologischen Realanalyse werden über die Ausbildung<br />

neuer erkenntnisleitender Schlüsselbegriffe schließlich<br />

neue allgemeine Rechtsgedanken, Prinzipien, Wertentscheidungen<br />

und Institute entwickelt.<br />

Verwaltungsrechtswissenschaft<br />

Seite 179

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