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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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Seite 186<br />

dingungen, werden dargestellt: Gerade in der Prüfungsmethodik,<br />

welche jeweils durch konkrete Beispiele veranschaulicht wird, sind<br />

erhebliche Unterschiede in den einzelnen europäischen Ausbildungsordnungen<br />

festzustellen.<br />

Durch diese umfassende Bestandsaufnahme ist auch ein wichtiger<br />

Schritt im Hinblick auf die zweite Aufgabenstellung des Forschungsprojekts<br />

– die Entwicklung eines europäischen juristischen<br />

Ausbildungskonzepts – getätigt worden. In dieser Hinsicht wurde<br />

bereits exemplarisches Unterrichtsmaterial für einen europäischen<br />

Rechtsunterricht gesammelt und entworfen, welches in der praktischen<br />

Unterrichtsrealität der internationalen Lehrveranstaltungen<br />

in Saarbrücken, etwa im Centre Juridique Franco-Allemand und am<br />

Europa-Institut, erprobt werden soll.<br />

Am Ende des Projekts werden Ergebnisse erwartet z.B. darüber, in<br />

welchem Umfang Übersetzungen der jeweiligen Rechtstexte erforderlich<br />

sind und inwieweit der Zugang zu den Quellen in der jeweiligen<br />

Originalsprache möglich und didaktisch zu verwirklichen ist.<br />

Ferner soll der Frage nachgegangen werden, ob sich hier eine einzige<br />

oder aber bewusst mehrere Unterrichtssprachen empfehlen und<br />

ob eine systematische oder eher fallorientierte Präsentation des<br />

Rechtsstoffs vorzuziehen ist.<br />

Schon jetzt sprechen Indizien dafür, dass die kasuistische, fallbezogene<br />

Methode, die typisch ist für den Rechtsunterricht an den<br />

amerikanischen Law Schools, auch als Vorbild für neue Formen von<br />

„europäischem“ Unterricht und Prüfungen dienen kann und wahrscheinlich<br />

dienen wird.<br />

Politikwissenschaft<br />

STAAT, WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT<br />

Unter den Fragen, denen sich die Politikwissenschaft am Anfang<br />

des 21. Jahrhunderts gegenübersieht, hat die nach der Zukunft des<br />

demokratischen Verfassungsstaates besonderen Rang. Sein Anspruch,<br />

auf die Dauer das einzig legitime Modell politischer Ordnung<br />

in der modernen Welt zu sein, ist durch das zu Ende gegangene<br />

Jahrhundert bekräftigt worden. Aber die Gegenfrage, ob er<br />

nicht doch das voraussetzungsreiche Produkt einer spezifischen<br />

Kultur sei, ist noch keineswegs definitiv beantwortet. Es könnte<br />

sein, dass der weltweite Prozess der Erosion der Bestandsbedingungen<br />

nicht-demokratisch organisierter Herrschaft und der Prozess<br />

des Aufbaus der Voraussetzungen für den demokratisch-verfassungsstaatlichen<br />

Modus der Politik zwei ganz verschiedene Dinge<br />

sind.<br />

Auch ist die Frage offen, wie sich der demokratische Verfassungsstaat<br />

gegenüber den neuartigen Herausforderungen bewähren wird,<br />

vor denen er schon steht oder demnächst stehen wird. Welche Mög-

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