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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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Querschnittbereich „INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN“<br />

– Prof. Jan Schans Christensen (Universität Kopenhagen): „Current<br />

Trends and Perspectives in European Company Law”;<br />

– Maria Lee (King´s College London): „EC Environmental Law”.<br />

Prof. Ph. Kunig, Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht,<br />

und Prof. H. Grothe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales<br />

Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung,<br />

Freie Universität Berlin, wurden Fördermittel für das Projekt „Rechtsstaatliches<br />

Verfahrensrecht – Mindeststandards für internationales<br />

Zivilverfahren“ bewilligt.<br />

Ziel des Projekts ist es, im Wege einer übergreifenden, systematischen<br />

Untersuchung Mindeststandards des internationalen Zivilverfahrensrechts<br />

zu identifizieren.<br />

Der Zivilprozess des deutschen Rechts kennt eine Reihe von Verfahrensmaximen,<br />

die von verfassungsrechtlichen Vorgaben geprägt<br />

sind. So stehen die Grundsätze der Mündlichkeit, Unmittelbarkeit,<br />

Öffentlichkeit, freien richterlichen Beweiswürdigung und auch die<br />

Dispositions- und Verhandlungsmaxime unter dem Einfluss höherrangigen<br />

Rechts. Standards setzen aber nicht nur das Grundgesetz,<br />

sondern auch der EU-Vertrag, die EU-Grundrechte-Charta sowie die<br />

Europäischen Menschenrechtskonvention, ferner das allgemeine<br />

Völkerrecht. Die Auswirkungen des Neben- und Miteinanders verschiedener<br />

derartiger rechtsstaatlicher Gewährleistungen auf allen<br />

rechtlichen Ebenen sind national hinlänglich Gegenstand wissenschaftlicher<br />

Forschungen gewesen. Eine übergreifende systematische<br />

Untersuchung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts<br />

fehlt indes.<br />

Hier stellen sich im Kern zwei Fragen:<br />

Erstens, inwieweit differieren die Prüfungsmaßstäbe? Diese erste<br />

Frage hängt mit den Rechtsquellen des internationalen Zivilverfahrensrechts,<br />

auch mit der Verfahrensinstitutionalisierung zusammen.<br />

Der internationale Zivilprozess vor dem jeweiligen<br />

nationalen Gericht ist nur noch teilweise Gegenstand der jeweiligen<br />

autonomen nationalen Rechtssetzung. Vor allem im Bereich<br />

der Zuständigkeit, der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer<br />

Entscheidungen, aber auch der Zustellung und der Rechtshilfe<br />

spielen Staatsverträge und zunehmend sekundäres Gemeinschaftsrecht<br />

eine Rolle. Bei Rechtsakten der EU stellt sich dabei<br />

die Frage nach der Vereinbarkeit und die nach der Beeinflussung<br />

durch die verfahrensspezifischen Wertungen des primären Gemeinschaftsrechts.<br />

Sofern internationale Zivilverfahren vor privatautonomen<br />

Schiedsstellen stattfinden, etwa im Zusammenhang<br />

mit Verbraucherklagen, muss geklärt werden, inwiefern die<br />

rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze der deutschen Verfassung<br />

und die des allgemeinen und besonderen Völkerrechts überhaupt<br />

gelten. Soweit dies zu bejahen ist, müsste gefragt werden,<br />

RechtsstaatlichesVerfahrensrecht<br />

Seite 231

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