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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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Querschnittbereich „INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN“<br />

Startschwierigkeiten hat dieser hochpolitische Dialog heute mit der<br />

Gründung der Afrikanischen Union und der New Partnership for<br />

Africa´s Development (NEPAD), aber auch mit der Formulierung<br />

der „Europäischen Sicherheitsstrategie“ eine neue Perspektive<br />

erhalten, die Ansatzpunkte der aktuellen Untersuchung ist.<br />

Für das Projekt „Jus Publicum Europaeum“ wurden Prof. A. von Bogdandy,<br />

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und<br />

Völkerrecht, Heidelberg, und Prof. P. M. Huber, Lehrstuhl für Öffentliches<br />

Recht und Staatsphilosophie, Universität München, Fördermittel<br />

bewilligt.<br />

Ziel des Projekts ist es, ein Handbuch für das Öffentliche Recht zu<br />

schaffen, welches die theoretischen und dogmatischen Grundzüge<br />

des Öffentlichen Rechts in Europa darstellen soll. Im Mittelpunkt<br />

stehen dabei die wesentlichen Strukturen der nationalen Verfassungs-<br />

und Verwaltungsordnungen, welche auch rechtsvergleichend<br />

dargestellt werden sollen.<br />

In der Europäischen Union ergeben sich durch ein „Mehr-Ebenen-<br />

Rechtssystem“ Unsicherheiten der Rechtsetzung und -anwendung<br />

auf der Ebene der einzelnen Staaten und der EU. Die eigentlichen<br />

Funktionen der EU – <strong>Stiftung</strong> von Rechtsfrieden, Rechtsicherheit und<br />

die Koordinierung politischer Ziele – werden in immer geringerem<br />

Umfang erfüllt. Mit der Erweiterung der Europäischen Union und<br />

dem möglichen Beitritt der Türkei stellen sich Fragen nach den Wertentscheidungen<br />

und gemeinsamen Grundsätzen.<br />

Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen politischer Gemeinschaften<br />

besteht Konsens darüber, dass eine leistungsfähige,<br />

in ihren Wertungen transparente und Rechtssicherheit verbürgende<br />

Rechtsordnung für die Zukunft Europas unverzichtbar ist. Der europäische<br />

Rechtsraum verlangt daher eine leistungsfähige Rechtswissenschaft,<br />

die Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik<br />

und Rechtsvergleichung umfassen muss.<br />

Die Entwicklung einer leistungsfähigen Rechtsdogmatik auf europarechtlicher<br />

Ebene wird durch das Fehlen von rechts- und insbesondere<br />

verfassungstheoretischen Figuren behindert. Wie die Arbeiten<br />

des Verfassungskonvents zeigen, sind die Anforderungen des demokratischen<br />

Konzepts in der EU und für ihre Organe diffus. Weitere<br />

Probleme ergeben sich beispielsweise aus der Verwirklichung des<br />

Grundrechtsschutzes in der Union und aus der Kompetenzverteilung<br />

zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten. Selbst die Struktur der<br />

Grundfreiheiten, ihr Verhältnis zu den Grundrechten und zur Wettbewerbsordnung<br />

sind nicht hinreichend geklärt.<br />

Diese wissenschaftliche Lücke soll durch die Erstellung eines Handbuchs<br />

geschlossen werden, in dem die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen<br />

Grundlagen der Mitgliedsstaaten offen gelegt werden<br />

und dann auf die allgemeinen Prinzipien und Strukturen des<br />

Öffentliches<br />

Recht in<br />

Europa<br />

Seite 227

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