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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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RECHTSWISSENSCHAFT<br />

hat, von den Strafrechtspraktiken bei den Tatgerichten bewertet und<br />

umgesetzt werden.<br />

Zur Erforschung der Entstehungsbedingungen und konkreten Erscheinungsformen<br />

von Urteilsabsprachen in Wirtschaftsstrafverfahren<br />

werden Interviews mit fünfzig Vorsitzenden Richtern von Wirtschaftsstrafkammern<br />

und jeweils fünfzig Staatsanwälten und<br />

Strafverteidigern mit dem entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt<br />

geführt. Auf der Grundlage eines im Projekt entwickelten Fragebogens<br />

werden die Befragten hierbei nicht nur nach ihrer Wahrnehmung<br />

und Bewertung des Absprachenphänomens und der diesbezüglichen<br />

BGH-Rechtsprechung im Allgemeinen befragt, sondern<br />

vor allem auch zur Genese und konkreten Ausgestaltung derjenigen<br />

Urteilsabsprachen, an denen sie mitgewirkt haben.<br />

Die anschließende, Datenbank gestützte Auswertung der Interviews<br />

wird zunächst zeigen, inwieweit die Verfahrensbeteiligten bei den Tatgerichten<br />

überhaupt Kenntnis von der Absprachenrechtsprechung des<br />

BGH haben. Ferner wird sie die innerhalb der BGH-Senate und der<br />

Wissenschaft diskutierte Frage beantworten, ob die Absprachenpraxis<br />

den Leitlinien des BGH entspricht. Werden Diskrepanzen festgestellt,<br />

soll nach den Ursachen und eventueller Einheitlichkeit in der Abweichung<br />

gesucht werden. Bei weitgehender Übereinstimmung wird der<br />

Frage nachgegangen, ob sich innerhalb des von der Revisionsrechtsprechung<br />

definierten Rahmens auch im Detail einheitliche Handlungsstrukturen<br />

herausgebildet haben. Dann interessiert, ob die Praxis<br />

die ihr vorgegebenen Orientierungsmaßstäbe als ausreichend<br />

bewertet oder sogar ein subjektives Bedürfnis nach weiterer Regulierung<br />

durch den BGH oder den Gesetzgeber empfindet.<br />

Die Ergebnisse des Projekts sollen der Debatte um eine weitere<br />

Regulierung der Absprachenpraxis erstmals seit der Grundsatzentscheidung<br />

des BGH eine aktuelle und verlässliche empirische Datenbasis<br />

liefern. Erwartet werden außerdem praxisorientierte Impulse<br />

für die jüngst angestoßene Diskussion über eine Reform der<br />

Strafprozessordnung und eine gesetzliche Verankerung konsensualer<br />

Elemente im Hauptverfahren. Schließlich könnten die Ergebnisse<br />

der Untersuchung aufzeigen, wie ein Absprachenreglement aussehen<br />

muss, das den Anspruch erhebt, sowohl rechtsstaatlich als<br />

auch praxistauglich zu sein.<br />

Für das Projekt „Magdeburger Recht in Polen (Krakau) – Rechtsquellenedition“<br />

wurden Prof. F. Ebel, Fachbereich Rechtswissenschaft,<br />

Deutsche Rechtsgeschichte, Freie Universität Berlin, 2004 Mittel bewilligt.<br />

Ziel des Projekts ist die Erstellung einer wissenschaftlichen Edition<br />

aus dem Bereich der Rechtsgeschichte für Krakau, deren Quellen<br />

auch für die Wirtschaftsgeschichte, Sozialgeschichte, die Osteuropaforschung<br />

wie für die Philologie wichtig sind. Die Quellen stammen<br />

aus dem hohen und späten Mittelalter.<br />

Magdeburger<br />

Recht in<br />

Polen<br />

Seite 183

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