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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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Recht für<br />

Informationsnetzwerke<br />

Seite 176<br />

STAAT, WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT<br />

geschlossen wurde ein eigenständiges Kapitel zum Schutz von<br />

Geheimnissen. Die künftige Arbeit wird sich vor allem mit den allgemeinen<br />

Prinzipien und übergreifenden Regelungen des Informationsrechts<br />

befassen.<br />

Dr. D. Wielsch, Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht, Universität<br />

Frankfurt am Main, wurden 2004 Fördermittel bewilligt für<br />

eine Untersuchung zum Zugang zu Informationen und Informationsinfrastrukturen<br />

in Netzwerkzusammenhängen.<br />

Ziel des Projekts ist es, Rechtsprinzipien und -regeln für die Erzeugung<br />

und Verteilung von Informationen und Wissen in Netzwerkumgebungen<br />

zu untersuchen.<br />

Im Vordergrund der Untersuchung steht das Eigentum als das zentrale<br />

Institut, mit dem in privaten Rechtsbeziehungen die Gewährung<br />

oder die Verweigerung von Zugang zu Handlungsmöglichkeiten<br />

geregelt ist. Funktional untersucht werden soll insbesondere<br />

das geistige Eigentum, welches im Bereich immaterieller Gegenstände<br />

(wie Informationen und Wissen) über die Handlungsfreiheit<br />

des Rechteinhabers entscheidet. Mit der Fokussierung auf das geistige<br />

Eigentum wird berücksichtigt, dass Informationen und Informationsstrukturen<br />

in den westlichen Industrieländern überwiegend als<br />

private Güter ausgestaltet sind.<br />

Die Grundsätze und Grenzen des Rechts des geistigen Eigentums<br />

sollen im Hinblick auf seine Verschränkungen mit dem Kartellrecht,<br />

dem Informationsrecht und den grundrechtlichen Kommunikationsfreiheiten<br />

rechtstheoretisch und rechtsdogmatisch unter Berücksichtigung<br />

praktischer Fragen untersucht werden. Daneben wird auf die<br />

Einsichten zurückgegriffen, die die Wirtschaftwissenschaft bisher<br />

über die Gesetzmäßigkeiten der New Economy gesammelt hat.<br />

Das Projekt widmet sich dem Problem, dass die Eröffnung oder die<br />

Beschränkung des Zugangs zu Informationsinfrastrukturen in den<br />

Händen privater Akteure liegt, die zur Ordnung ihrer Beziehungen<br />

auf selbstgeschaffene Regeln für die Teilhabe zurückgreifen oder<br />

auch nur eine faktische Kontrolle durch Standards ausüben. Ein<br />

Beispiel für derart kontrollierte Netzwerke ist die Firma Microsoft,<br />

die durch das missbräuchliche Management ihrer geistigen Eigentumsrechte<br />

nicht nur ihre Vorherrschaft im Bereich der Betriebssysteme<br />

festigte, sondern auch den Markt der Internetbrowser zu<br />

beherrschen suchte.<br />

Diesen privaten Strukturen kommt aber auch eine eminente öffentliche<br />

Bedeutung zu, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftliche<br />

Kommunikations- und Innovationsprozesse. Die öffentliche<br />

Dimension privatrechtlicher Strukturen in diesem Bereich<br />

stellt sich als Problem in allen modernen Industrie- bzw. Wissensgesellschaften.<br />

Daher wird das Projekt die USA rechtsvergleichend<br />

heranziehen.

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