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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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Querschnittbereich „INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN“<br />

fassungskonvent hat sich die Europäische Union zum zweiten Mal<br />

bei der Fortentwicklung ihrer Rechtsordnung der sog. Konventmethode<br />

bedient. Zuvor wurde bereits die Charta der Grundrechte<br />

der Europäischen Union von einem Konvent entworfen. Die Erarbeitung<br />

des geplanten Verfassungsvertrages durch einen Konvent stellt<br />

jedoch eine weitaus ehrgeizigere Zielsetzung dar. Schließlich soll die<br />

Europäische Union mit dem Verfassungsvertrag auf eine neue und<br />

bessere konstitutionelle Grundlage gestellt werden.<br />

Ziel des Projektes ist es, die Arbeit des Verfassungskonvents sowohl<br />

im Hinblick auf die Arbeitsweise als auch im Hinblick auf die Ergebnisse<br />

zu analysieren und zu bewerten. Unter dem Blickwinkel<br />

des Verfassungs- und Europarechts wird danach gefragt, ob es dem<br />

Konvent gelungen ist, gemäß seinen vier Hauptaufgaben geeignete<br />

Vorschläge für die Abgrenzung der Kompetenzen, den rechtlichen<br />

Status der Grundrechtecharta, eine generelle Vereinfachung des bestehenden<br />

Vertragsrechts sowie eine verstärkte Einbeziehung der<br />

nationalen Parlamente zu entwickeln. Daneben wird untersucht, ob<br />

sich das Konventsmodell bewährt hat und daher – wie es der Konvent<br />

selbst vorgeschlagen hat – zum Regelverfahren für künftige<br />

Änderungen der europäischen Verträge gemacht werden sollte.<br />

Ein von Prof. Schwarze herausgegebenes Buch ist erschienen, welches<br />

die bisherigen Ergebnisse des Forschungsprojekts in sich vereinigt:<br />

Der Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents. Verfassungsrechtliche<br />

Grundstrukturen und wirtschaftsverfassungsrechtliches<br />

Konzept. Jürgen Schwarze [Hrsg.]. Institut für Öffentliches Recht der<br />

Universität Freiburg. – Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 2004. 769 S.<br />

(Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft; Bd. 301).<br />

Der Band enthält Beiträge namhafter, sachkundiger Persönlichkeiten,<br />

die aus Anlass von zwei im Herbst 2003 in Freiburg abgehaltenen<br />

Konferenzen entstanden sind und welche die verfassungsrechtlichen<br />

Grundentscheidungen des Konventsentwurfs sowie das<br />

wirtschaftsverfassungsrechtliche Konzept desselben behandeln. Zugleich<br />

wird zum Gelingen des Konventsmodells Stellung genommen.<br />

Schließlich werden die wesentlichen Ergebnisse in einem Résumé<br />

des Herausgebers zusammengefasst. Dabei werden auch Bezüge<br />

zwischen dem Verfassungsentwurf des Konvents und dem Grundlagenteil<br />

eines Europäischen Verfassungsvertrags („Freiburger<br />

Entwurf“) hergestellt, der ebenfalls im Rahmen eines von der <strong>Fritz</strong><br />

<strong>Thyssen</strong> <strong>Stiftung</strong> geförderten Projekts von einer deutsch-französischen<br />

Arbeitsgruppe entworfen und dem Konvent zugeleitet wurde.<br />

Prof. S. Grundmann, Institut für Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Universität<br />

Erlangen-Nürnberg, und Prof. A. K. Schnyder, Juristische<br />

Fakultät, Universität Zürich, werden Mittel für das Projekt „IUS<br />

COMMUNITATIS – 12 Lehrbücher zum Europäischen materiellen<br />

Recht“ bereitgestellt.<br />

Die Reihe IUS COMMUNITATIS beschäftigt sich mit den wichtigsten<br />

Gebieten des europäischen, einheitlichen oder doch zumindest<br />

Europäisches<br />

Recht<br />

Seite 229

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