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Vorwort - Fritz Thyssen Stiftung

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Staatsanwaltschaften<br />

in<br />

Europa<br />

Seite 232<br />

STAAT, WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT<br />

ob sie unmittelbar gelten oder dem Gesetzgeber vorschreiben,<br />

ein diesen Grundsätzen entsprechendes Schiedsverfahren zu regeln.<br />

Zweitens, welche Besonderheiten bringt die Internationalität der<br />

Sachverhalte mit sich? Hier können die Anforderungen, die durch<br />

höherrangiges Recht an das konkrete Verfahren gestellt werden, danach<br />

differenzieren, inwieweit eine personale oder territoriale Nähebeziehung<br />

zum Normgeber besteht. So muss beispielsweise der Umfang<br />

rechtlichen Gehörs, den Artikel 103 GG einem in Deutschland<br />

durchzuführenden Verfahren abverlangt, keineswegs mit dem übereinstimmen,<br />

was von europäischen Verordnungen im Rahmen eines<br />

deutschen Anerkennungsverfahren von einem ausländischen Erkenntnisverfahren<br />

zu fordern ist.<br />

Bezugspunkte beider Fragestellungen sind sowohl das Erkenntnisals<br />

auch das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren. Dabei<br />

wird eingegangen auf die internationalen Zuständigkeiten der Gerichte<br />

und das damit verbundene Problem des „Forum Shopping“,<br />

also das Ausnutzen der unterschiedlichen Zuständigkeiten in mehreren<br />

Staaten, um etwa das für den Kläger angenehmere Kollisionsrecht<br />

und damit das günstigere materielle Recht zur Anwendung<br />

gelangen zu lassen. Ferner wird auf Probleme der Zustellung, der Beweisaufnahme,<br />

der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer<br />

Urteile, des einstweiligen Rechtsschutzes und der Insolvenz- und<br />

Schiedsverfahren eingegangen.<br />

Sollten sich hier für die zivilrechtliche Seite des Projekts rechtspolitische<br />

Defizite feststellen lassen, so ist beabsichtigt, rechtspolitische<br />

Empfehlungen für eine Abhilfe zu erarbeiten. Aus verfassungsrechtlicher<br />

und völkerrechtlicher Perspektive wird ein<br />

Beitrag erhofft zu dem im Zuge der Europäisierung, zunehmend<br />

aber auch der Globalisierung in Gang gekommenen wissenschaftlichen<br />

Dialog über die Konsensfähigkeit überkommener rechtsstaatlicher<br />

Kerne.<br />

Prof. M.-M. Jehle, Juristisches Seminar, Universität Göttingen, erhält<br />

weitere Mittel für das Projekt „Die Funktion der Staatsanwaltschaft<br />

im Kriminaljustizsystem – ein europäischer Vergleich.“<br />

Ziel des Projektes ist es, durch vergleichende Untersuchung der<br />

Staatsanwaltschaften verschiedener europäischer Länder ihre nationale<br />

Rolle und Funktion innerhalb des Kriminaljustizsystems zu verstehen<br />

sowie Gemeinsamkeiten und wichtige Unterschiede herauszuarbeiten.<br />

Dadurch sollen Möglichkeiten, aber auch Probleme der<br />

zum Teil bereits angebahnten europäischen Entwicklung ausgelotet<br />

werden sowohl in Bezug auf Harmonisierung als auch auf die geplante<br />

supranationale Staatsanwaltschaft (Eurojust).<br />

Um diese Ziele zu erreichen, wird das Projekt die Staatsanwaltschaften<br />

aus zwei Perspektiven untersuchen:

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