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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Einleitende AnmerkungenNachfolgend werden einige allgemeingültige Hinweise zu den in den Artensteckbriefenvorgestellten Maßnahmen aufgeführt:• Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong> gewählte Maßnahme zur projektbedingtenBeeinträchtigung passen muss. Im Allgemeinen wird der Verlust einer FortpflanzungsoderRuhestätte nicht durch <strong>die</strong> Schaffung <strong>von</strong> Nahrungshabitaten auszugleichen sein.Sinnvoll erscheint <strong>die</strong>s nur in den Fällen, in denen durch <strong>die</strong> Schaffung <strong>von</strong> Nahrungshabitatenbisher nicht nutzbare potenzielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten erschlossenwerden. Des Weiteren kann <strong>die</strong> Schaffung <strong>von</strong> Sommerquartieren nicht den Verlust<strong>von</strong> Winterquartieren ausgleichen und umgekehrt. Es ist also darauf zu achten, dass<strong>die</strong> Maßnahme <strong>die</strong> verloren gehenden oder beeinträchtigten Teil-Funktionen (Fortpflanzung,Ruhe, Nahrung, Ortswechsel, etc.) sinnvoll ausgleichen kann. Andernfalls kannauch eine grundsätzlich gut geeignete Maßnahme ungeeignet sein.• In vielen Fällen wird eine Einzelmaßnahme nicht ausreichen, um das Ziel der fortgesetztenökologischen Funktionalität der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestättezu erreichen. Hier ist eine Kombination aus Maßnahmen zu wählen, <strong>die</strong> zusammeneine möglichst hohe Eignung aufweisen.• Die in den Artensteckbriefen gemachten Angaben zur Entwicklungsdauer der Maßnahmebis zum Erreichen der <strong>Wirksamkeit</strong> und zur Erfolgswahrscheinlichkeit basierenauf den in den Steckbriefen vorher genannten Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche Nähe,<strong>die</strong> Standortqualitäten und <strong>die</strong> Maßnahmendurchführung. Abweichungen <strong>von</strong> <strong>die</strong>senAnforderungen machen eine Neueinschätzung <strong>von</strong> Entwicklungsdauer undErfolgswahrscheinlichkeit erforderlich.• Bei allen in den folgenden Artensteckbriefen vorgeschlagenen Maßnahmen, auch bei„künstlichen“ (Nistkästen, gebohrte Nisthöhlen u. ä.), ist auf Dauerhaftigkeit zu achten.Dies bedeutet unter anderem, dass Bäume, an denen Nistkästen angebracht werdenoder in welche Höhlen gebohrt werden, dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen sind. Ob<strong>die</strong>s durch Einzelbaumschutz oder durch Nutzungsaufgabe für einen Teil <strong>des</strong>Bestan<strong>des</strong> bzw. den Gesamtbestand zu geschehen hat, ist einzelfallweise undfachgutachterlich vor Ort zu entscheiden.• Bei der Planung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist immer auf möglicheKonflikte mit anderen Naturschutzzielen zu achten. Die Prioritätensetzung sollte inAbstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen.• Bei allen hier vorgeschlagenen Maßnahmen ist eine fachgutachterliche projektbezogeneEinzelfallprüfung unerlässlich!<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 3<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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