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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei InfrastrukturvorhabenGrundlage für <strong>die</strong> Dimensionierung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen muss somiteine detaillierte einzelfallspezifische Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz sein, wie sie aus derUmsetzung der Eingriffsregelung bekannt ist, bei der allerdings <strong>die</strong> für <strong>die</strong> ökologischeFunktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte maßgeblichen Habitatelementeim Vordergrund stehen. Neben dem Flächenumfang <strong>des</strong> Gesamthabitats spielen dabeiauch Einzelelemente, wie bspw. <strong>die</strong> Anzahl oder der Flächenanteil geeigneter Höhlenbäumeeine wichtige Rolle.Entsprechend den Empfehlungen <strong>des</strong> EU-Guidance-Documents erfordert <strong>die</strong> Bewahrungder ökologischen Funktion, dass <strong>die</strong> Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nach Durchführungder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang min<strong>des</strong>tens<strong>die</strong> gleiche (oder eine größere) Ausdehnung aufweist (EU-KOMMISSION 2007b: 53).Ein Verhältnis <strong>von</strong> 1:1 sollte allerdings nur dann erwogen werden, wenn sicher nachgewiesenist, dass <strong>die</strong> Maßnahmen zu 100 % wirksam sind. Angesichts der bei vielen Maßnahmenvorhandenen Unsicherheiten hinsichtlich ihrer <strong>Wirksamkeit</strong>, wird in vielen Fällenallerdings ein über das Verhältnis <strong>von</strong> 1:1 hinausgehender Ausgleich erforderlich sein(vgl. auch EU-KOMMISSION 2007a: 20).3.3 Räumliche Aspekte bei der Entwicklung vorgezogenerAusgleichsmaßnahmenVorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) müssen im räumlichfunktionalenZusammenhang mit der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestättestehen. Sie müssen unmittelbar am voraussichtlich betroffenen Bestand ansetzenund mit ihm räumlich-funktional verbunden sein (vgl. LANA 2006). Entsprechend denvorstehend erläuterten funktionalen Anforderungen müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmenz. B. der betroffenen Fortpflanzungsstätte räumlich so zugeordnet sein,dass es nicht zur Minderung <strong>des</strong> Fortpflanzungserfolgs der betroffenen lokalen Individuengemeinschaftkommen kann und <strong>die</strong> Größe der lokalen Individuengemeinschaft sichnicht signifikant verringert.Räumliche Bezugsgröße ist dabei <strong>die</strong> einzelne, vom Eingriff betroffene FortpflanzungsoderRuhestätte. Deren konkrete räumliche Abgrenzung ist wie vorstehend erläutert nachfachlichen Gesichtspunkten vorzunehmen und ergibt sich aus den artspezifischen Verhaltensweisenund Anforderungen der betroffenen Individuen bzw. der betroffenen lokalenIndividuengemeinschaft sowie den örtlichen Habitatstrukturen. Die räumliche Lage<strong>von</strong> vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist hier<strong>von</strong> ausgehend immer mit dem Zielauszuwählen, <strong>die</strong> Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte zu erhalten.Die Festlegungen sind daher im Einzelfall unter Berücksichtigung folgender Sachverhaltezu treffen:• Den im Einzelfall betroffenen Habitatstrukturen.• Der Raumnutzung bzw. Aktionsräume der betroffenen Arten.• Den Entwicklungspotenzialen im räumlich funktionalen Umfeld der betroffenen Fortpflanzungs-und Ruhestätte.39

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