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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenGemeine FlussmuschelUnio crassus7.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Die Schonung der Flussmuschel durch Verhinderung der direkten oder indirekten Schädigungwirkt sofort. Eine Verbesserung der Grundsituation der betroffenen Population kann aber nurdurch weitergehende Maßnahmen erreicht werden. Die Entwicklungsdauer ist kurz,7.e ErfolgswahrscheinlichkeitDie Maßnahme eignet sich auf alle Fälle zur Vermeidung <strong>von</strong> Verlusten durch Beschädigung,Ausbaggern oder Schwebstoffbelastung der Muscheln. Es muss allerdings beachtet werden,dass bei bestimmten, <strong>von</strong> vorneherein suboptimalen Gewässerbedingungen eine regelmäßigeGewässerpflege zur Unterhaltung der Muschelpopulation notwendig sein kann. Dann ist eineVerbesserung der Gesamtsituation anzustreben, um <strong>die</strong> Gewässerunterhaltung unnötig zumachen (COLLING & SCHRÖDER 2003; DEGENBECK 1993a, b; DÜMPELMANN et al. 2007; HENKERet al. 2003; HIEKEL 2007; NAGEL 1999; SCHOLZ 1992). Die Erfolgswahrscheinlichkeit wird alsmittel eingestuft.7.f ZielkonflikteZielkonflikte werden mit den für <strong>die</strong> Gewässerunterhaltung zuständigen Stellen auftreten, da<strong>die</strong> Unterhaltung teilweise gesetzlich vorgeschrieben ist (DEGENBECK 1993a). Hier sindmöglicherweise auch gesetzliche Änderungen notwendig. Des Weiteren kann es zuZielkonflikten mit Land- und Forstwirtschaft und Freizeitnutzungen kommen.7.g RisikomanagementSiehe Maßnahme 1.7.h Weitere AnmerkungenAls eigenständige vorgezogene Ausgleichsmaßnahme wird <strong>die</strong> Unterlassung oder Anpassungder Gewässerunterhaltung nur wirken können, wenn sich das Gewässer in einemgrundsätzlich guten Zustand befindet und lediglich der Eintrag <strong>von</strong> Schwebstoffen bzw. <strong>die</strong>Entnahme oder Schädigung <strong>von</strong> Individuen durch <strong>die</strong> Pflegemaßnahme problematisch für <strong>die</strong>Flussmuschel ist. Maßnahmen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Gewässerunterhaltung <strong>von</strong> vorneherein unnötigmachen, sind in jedem Fall vorzuziehen.7.i Eignung als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeAufgrund der kurzen Entwicklungsdauer und der mittleren Erfolgswahrscheinlichkeit wird <strong>die</strong>Eignung der Maßnahme als mittel eingestuft (vgl. Bewertungsrahmen Tab. 5).Eignung: Mittel8. Maßnahme: Kontrolle <strong>von</strong> Neozoen8.a MaßnahmenbeschreibungDie Bestände <strong>von</strong> Bisam, Waschbär, Mink, Nutria und anderen eingebürgerten potenziellenFraßfeinden im Umfeld bestehender Flussmuschelpopulationen sollten ständig überwacht undgegebenenfalls kontrolliert werden. Vor allem der Bisam steigt außerhalb der Vegetationsperiodemitunter auf den Verzehr <strong>von</strong> Muscheln um. Dadurch können bereits beeinträchtigtePopulationen schwer geschädigt werden (BAUMGÄRTNER & HEITZ 1994; BAYERISCHESLANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ 1995; COLLING & SCHRÖDER 2003; DEGENBECK 1993a, b;DÜMPELMANN 2003; HENKER et al. 2003; RÖCK 2008; SCHOLZ 1992; ZETTLER & JUEG 1997,<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 276<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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