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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenEremit, JuchtenkäferOsmoderma eremitaAusgleichsmaßnahme (vgl. Bewertungsrahmen Tab. 5).Eignung: Keine2. Maßnahme: Umsetzen vom Eingriff betroffener Bruthabitate2.a MaßnahmenbeschreibungDer Stammabschnitt eines Baumes mit der vom Juchtenkäfer besetzten Bruthöhle wirdabgesägt und in ein geeignetes Biotop verbracht. Auf eine ausreichende Länge <strong>des</strong>Stammabschnittes <strong>von</strong> min<strong>des</strong>tens 3-4 m ist zu achten. Der Stammabschnitt wird möglichstsenkrecht an einem anderen Baum befestigt.2.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheDie Maßnahmenfläche liegt innerhalb <strong>des</strong> oben formulierten räumlichen Zusammenhangs derLebensstätte.2.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortDie Standorteignung ist durch das Vorkommen <strong>des</strong> Juchtenkäfers belegt. Die Standortbedingungenan dem Ort, an den der Stammabschnitt versetzt wird, müssen denen amHerkunftsort möglichst ähnlich sein.2.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Die Maßnahme ist sofort wirksam, da <strong>die</strong> Fortpflanzungsstätte komplett umgesetzt wird undbei gleichartigen Bedingungen am Zielort keine negative Beeinflussung der umgesetztenPopulation zu erwarten ist.2.e ErfolgswahrscheinlichkeitEs ist sehr wahrscheinlich, dass sich <strong>die</strong> aktuell in der umgesetzten Bruthöhle vorhandeneLarvengeneration erfolgreich entwickelt. Es gibt allerdings zu geringe Kenntnisse zu denAnsprüchen der adulten Käfer an das Eiablagehabitat und <strong>die</strong> Parameter, <strong>die</strong> über Auffindenund Annahme einer Mulmhöhle entscheiden (AG INSEKTEN 2008). Daher ist nicht abschätzbar,ob <strong>die</strong> Käfer am Zielort der Umsetzung geeignete Eiablagehabitate finden und annehmenwerden. Der Maßnahme kann somit keine Erfolgswahrscheinlichkeit als vorgezogeneAusgleichsmaßnahme zugestanden werden.2.f ZielkonflikteZielkonflikte sind mit Forstwirtschaft und Wegesicherung zu erwarten.2.g RisikomanagementAngaben zum Risikomanagement entfallen, da keine Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmevorliegt.2.h Weitere AnmerkungenDiese Maßnahme ist eine Maßnahme zur Vermeidung <strong>von</strong> Individuenverlusten, jedoch keineeigenständige vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.2.i Eignung als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeDa der Kenntnisstand lückenhaft ist und positive Experteneinschätzungen fehlen, hat <strong>die</strong>seMaßnahme keine Erfolgswahrscheinlichkeit. Daher besteht trotz der kurzen Entwicklungszeit<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 236<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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