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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei InfrastrukturvorhabenVor dem Hintergrund <strong>die</strong>ser Erwägungen ist in nachfolgender Tabelle ein Konventionsvorschlagzur Einschätzung der zeitlichen Eignung <strong>von</strong> vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmenerstellt worden. Der Vorschlag geht da<strong>von</strong> aus, dass Maßnahmen, welche fürihre Entwicklung mehr als 10 Jahre benötigen, grundsätzlich nicht mehr als vorgezogeneAusgleichsmaßnahmen geeignet sind. Zum einen ist bei größeren Zeiträumen mit erheblichenPrognoseunsicherheiten zu rechnen und zum anderen erscheint es kaum praktikabelbzw. aus Akzeptanzgründen unrealistisch, dass Maßnahmen über derartige Zeiträumevor Genehmigung realisiert bzw. der Baubeginn für ein Vorhaben nach Genehmigungum entsprechende Zeiträume verzögert wird. Ausgenommen hier<strong>von</strong> sind ggf. erforderlicheergänzende Maßnahmen, welche für <strong>die</strong> langfristige Sicherung der Funktionsfähigkeiteiner Lebensstätte erforderlich sein können.Eine wesentliche Voraussetzung für <strong>die</strong> Planung <strong>von</strong> vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmenist somit, dass <strong>die</strong> erforderlichen Entwicklungszeiträume, welche benötigt werdenum <strong>die</strong> gewünschten Funktionen wiederherzustellen, realistisch eingeschätzt werdenkönnen. Diese Entwicklungszeiträume sind artspezifisch und in Abhängigkeit <strong>von</strong> denGegebenheiten <strong>des</strong> Einzelfalls sehr unterschiedlich und vor allem <strong>von</strong> folgenden Faktorenabhängig:• Den wiederherzustellenden Habitatstrukturen und ihrer Entwicklungszeit.• Der Ausbreitungsfähigkeit der betroffenen Arten und der räumliche Entfernung bzw.Lage der Ausgleichshabitate.Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Herstellung der erforderlichen ökologischen Funktion<strong>von</strong> Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht zwangsläufig <strong>die</strong> erforderlichen Habitatstrukturengrundsätzlich neu geschaffen werden müssen, sondern in vielen Fällen eineschneller mögliche Aufwertung bereits vorhandener Habitate zielführend sein kann.Tab. 1:Einschätzung der Eignung <strong>von</strong> Maßnahmen als „vorgezogeneAusgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen) unter dem Aspekt derEntwicklungsdauerEntwicklungszeitraumin JahrenEignungBegründung0 – 5 (kurz) sehr hochbis hoch> 5 – 10 (mittel) mittel bisgeringRelativ kurzer Zeitraum der Wiederherstellbarkeit und damitschnelle Überprüfbarkeit der Maßnahme. Kurze Entwicklungszeiträumegehen i. d. R. auch mit einer höheren Prognosesicherheithinsichtlich <strong>des</strong> Maßnahmenerfolgs einher.Nur in Ausnahmefällen geeignete Maßnahmen mit zumeistverringerter Prognosesicherheit <strong>des</strong> Maßnahmenerfolgs.> 10 (lang) i. d. R. keine I. d. R. unzureichende Prognosesicherheit und mangelndePraktikabilität einer zeitlich derart weit vorgezogenen Maßnahmenrealisierunggegeben. Eine Ausnahme stellen ergänzendeMaßnahmen zur langfristigen Sicherung der ökologischenFunktionen dar.42

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