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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenMittelspechtDendrocopos mediusMittelspecht – Dendrocopos mediusSchutz- und GefährdungsstatusVS-RL:BNatSchG:Rote Liste Deutschland:Artikel 1, Anhang IStreng geschützt*, ungefährdetFortpflanzungsstätteRäumliche AbgrenzungDie Fortpflanzungsstätte <strong>des</strong> Mittelspechtes umfasst aufgrund der geringen Reviergrößen dasgesamte Revier. Reviergrößen <strong>des</strong> Mittelspechtes liegen zwischen 3 und 60 ha (BLUME &TIEFENBACH 1997; GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 2001). In gut geeigneten Habitaten jedochmeist zwischen 3 und 10 ha (vgl. Siedlungsdichte). Die Spannweite der Siedlungsdichten liegtin größeren Räumen in Abhängigkeit <strong>von</strong> der Habitatausstattung zwischen 0,2 und 1,4Revieren pro 10 ha. In Optimalhabitaten erreicht der Mittelspecht Siedlungsdichten <strong>von</strong> zweibis fünf Brutpaaren pro 10 ha (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 2001).Weitere essenzielle Teilhabitate-RuhestätteRäumliche AbgrenzungAußerhalb der Fortpflanzungszeit besetzt der Mittelspecht einen Aktionsraum, der i. d. R.deutlich größer als das Brutrevier ist. In <strong>die</strong>sem Aktionsraum besitzen alle Baumhöhlenausreichender Größe eine potenzielle Eignung als Ruhestätte. Für <strong>die</strong> Nutzung einer Baumhöhleals Ruhestätte ist beim Mittelspecht eine gewisse Störungsarmut Voraussetzung. Für<strong>die</strong> Funktion der Ruhestätte ist daher ein störungsarmer Bereich mit einem Radius <strong>von</strong> 50 mum <strong>die</strong> Baumhöhle essenziell. Diesen nutzt der Mittelspecht zum Sichern vor dem Anflug an<strong>die</strong> Ruhestätte und verteidigt ihn ggf. auch gegen andere Mittelspechte.Während der Brutzeit sind Ruhestätte und Fortpflanzungsstätte gleichzusetzen. Die Ruhestätteeinzelner, unverpaarter Tiere entspricht der außerhalb der Fortpflanzungszeit.Weitere essenzielle Teilhabitate-Räumlicher Zusammenhang (Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaft)Mittelspechte weisen als Standvögel artspezifisch kleine Aktionsräume auf. Die Größe <strong>des</strong>Aktionsraumes ist abhängig vom Habitatangebot und der Jahreszeit und liegt zumeistzwischen 3 und 15 ha. Inwieweit es außerhalb der Brutzeit zu kleinräumigen Wanderungsbewegungenund Austauschbeziehungen kommt, ist derzeit noch nicht ausreichend erforscht.Eine Abgrenzung einer lokalen Individuengemeinschaft anhand <strong>von</strong> rein biologischenMerkmalen (Fortpflanzungsgemeinschaft) ist zurzeit nicht möglich. Für den Mittelspecht alseng an Wälder, insbesondere Eichenbestände, sowie an Baumbestände mit rauborkigenArten, wie alte Buchen und Erlen, gebundene Art erfolgt <strong>die</strong> Abgrenzung <strong>des</strong> Raumes derlokalen Individuengemeinschaft anhand der vorhandenen Habitatstrukturen. Im Regelfall<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 129<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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