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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenNeuntöterLanius collurioSchutz- und GefährdungsstatusNeuntöter – Lanius collurioVS-RL:BNatSchG:Rote Liste Deutschland:Art. 1; Anhang IBesonders geschützt*, ungefährdetFortpflanzungsstätteRäumliche AbgrenzungAufgrund der geringen Reviergröße <strong>des</strong> Neuntöters <strong>von</strong> nur 0,08 bis 1,52 ha (GLUTZ VONBLOTZHEIM & BAUER 2001) umfasst <strong>die</strong> Fortpflanzungsstätte das gesamte Neuntöterrevier.Weitere essenzielle Teilhabitate-RuhestätteRäumliche AbgrenzungAußerhalb der Brutzeit nutzt der Neuntöter Ruheplätze nur fakultativ nach Angebot. EineBindung an bestimmte Ruhestätten oder Ansammlungen <strong>des</strong> Neuntöters auf dem Zugbestehen in Mitteleuropa nicht. Als Zugvogel verlässt der Neuntöter außerhalb der Brut- undder kurzen Zugzeit Mitteleuropa.Während der Brutzeit sind Ruhestätte und Fortpflanzungsstätte gleichzusetzen. Die Ruhestätteeinzelner, unverpaarter Tiere ist unspezifisch und daher nicht konkret abgrenzbar.Weitere essenzielle Teilhabitate-Räumlicher Zusammenhang (Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaft)Die Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaft <strong>des</strong> Neuntöters kann in begrenztemUmfang durch Ermittlung geeigneter Teilhabitate wie Hecken, Feldgehölze undWindwurfflächen ermittelt werden, sofern <strong>die</strong>se Habitatkomplexe räumlich deutlich <strong>von</strong>anderen geeigneten Habitatkomplexen getrennt sind. In der Regel treten geeignete Teilhabitatejedoch über <strong>die</strong> Fläche verteilt auf. Für den Neuntöter als Zugvogel und an nicht sehrstabile Lebensräume angepasste Art sind <strong>die</strong>se auch gut erreichbar. Wenn eine Abgrenzungaufgrund der besiedelbaren und besiedelten Habitatkomplexe nicht möglich ist, könnenLandschaftsausschnitte abgegrenzt werden, welche sich durch eine relativ homogeneAusprägung der Biotop- bzw. Nutzungsstrukturen und der geomorphologischenStandortvoraussetzungen auszeichnen, <strong>die</strong> aber noch in engem funktionalen Zusammenhangmit der betroffenen Lebensstätte stehen (z. B. Halbtrockenrasenbereiche, größere verbuschteStreuobstwiesenbereiche, Niederungsbereiche, Heckenlandschaften).<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 138<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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