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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei InfrastrukturvorhabenAufgrund der hohen Anforderungen an <strong>die</strong> grundsätzliche Erfolgswahrscheinlichkeit wieauch an <strong>die</strong> zeitnahe <strong>Wirksamkeit</strong> können nur bestimmte Maßnahmen als vorgezogeneAusgleichsmaßnahmen in Frage kommen.Alle Maßnahmen mit Entwicklungszeiten <strong>von</strong> über 10 Jahren werden als für vorgezogeneAusgleichsmaßnahmen ungeeignet erachtet. Dies schließt jedoch nicht aus, dass <strong>die</strong>seMaßnahmen in Kombination mit anderen Maßnahmen oder z. B. als Maßnahmen zurGewährleistung <strong>des</strong> Erhaltungszustands der Populationen einer Art im Rahmen <strong>von</strong>§ 45 Abs. 7 BNatSchG noch geeignet sein können.Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen kommen insbesondereMaßnahmen in Frage, welche eine sehr hohe oder hohe Eignung aufweisen.Maßnahmen sehr hoher Eignung sind zu bevorzugen und bedürfen unter Umständenauch keines Risikomanagements. Da das Vorliegen hinreichender <strong>Wirksamkeit</strong>sbelegejedoch <strong>die</strong> Ausnahme darstellt, sind kaum Maßnahmen in <strong>die</strong>se Kategorie einzustufen.Maßnahmen hoher Eignung sind bedingt durch das Fehlen mehrfacher hinreichender<strong>Wirksamkeit</strong>sbelege grundsätzlich durch ein Risikomanagement zu untersetzen.Maßnahmen mit mittlerer Eignung können in Einzelfällen in Erwägung gezogen werden,sofern alle fachlichen Anforderungen erfüllt werden können. Hier bestehen erhöhte Anforderungenan das das Risikomanagement, d. h. hier sind umfassende Konzepte auszuarbeiten,wie bei unzureichender Maßnahmenwirksamkeit nachgebessert werdenkann.Maßnahmen mit geringer oder keiner Eignung sind nicht zu verwenden. Sie werden hierinsbesondere zur Unterstreichung der fachlichen Einschätzung ihrer fehlenden Eignungdargestellt.Eine Übersicht der Eignung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen ist für <strong>die</strong> 30 repräsentativbearbeiteten Arten in Tab. 6 dargestellt. Dabei werden <strong>die</strong> Eignungsstufen hoch undsehr hoch zusammengefasst und grün hinterlegt, <strong>die</strong> Stufe mittel gelb hinterlegt sowie<strong>die</strong> Stufen gering und keine zusammengefasst und rot hinterlegt.77

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