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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenKiebitzVanellus vanellusSchutz- und GefährdungsstatusKiebitz – Vanellus vanellusVS-RL:BNatSchG:Rote Liste Deutschland:Art. 1Streng geschützt2, stark gefährdetFortpflanzungsstätteRäumliche AbgrenzungDie räumliche Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte für den Kiebitz anhand <strong>von</strong> Revieren istnur eingeschränkt möglich, da <strong>die</strong> Art teilweise kolonieartig brütet. Als Fortpflanzungsstätteim engeren Sinne ist das Nisthabitat zu bezeichnen. Da Kiebitze Nestflüchter sind (GLUTZ VONBLOTZHEIM et al. 2001) ist auch der zur Jungenaufzucht notwendige Bereich derFortpflanzungsstätte hinzuzurechnen. In der Konsequenz umfasst <strong>die</strong> Fortpflanzungsstättedamit den brutzeitlichen Aufenthaltsraum bis zum flügge werden der Jungtiere.Weitere essenzielle Teilhabitate-RuhestätteRäumliche AbgrenzungAußerhalb der Brutzeit ist der Kiebitz Zugvogel, der in größeren IndividuengruppenRastgemeinschaften <strong>von</strong> mehreren 100 bis 10.000 Tieren bilden kann. Neben fakultativ undnur sporadisch genutzten Rastplätzen gibt es regelmäßig <strong>von</strong> größeren Individuengruppengenutzte traditionelle Rastplätze. Diese traditionellen Rastplätze sind jeweils als Ruhestätteabzugrenzen, wobei jährliche Verlagerungen innerhalb der Ruhestätte aufgrundlandwirtschaftlicher Nutzung auftreten können. Eine allgemeine Abgrenzung <strong>von</strong> Ruhestättenanhand <strong>von</strong> Habitatstrukturen ist nicht möglich. Die räumliche Abgrenzung muss jeweils imEinzelfall unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten erfolgen.Während der Brutzeit sind Ruhestätte und Fortpflanzungsstätte gleichzusetzen. DieRuhestätte einzelner, unverpaarter Tiere ist unspezifisch und daher nicht konkret abgrenzbar.Weitere essenzielle Teilhabitate-Räumlicher Zusammenhang (Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaft)Der Kiebitz ist in begrenztem Umfang gelegeorts- und brutplatztreu. Etwa 70 % derKiebitzfunde beringter Tiere während der Brutzeit fallen in einen Umkreis <strong>von</strong> 20 km um denOrt der Herkunft (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 2001). Ein wesentlicher Teil der Jungvögelwandert jedoch auch ab, so dass es zu hohen Zuwanderungsraten bis 59 % kommen kann(vgl. BLÜHDORN 2002; GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 2001). Sofern möglich, wird <strong>die</strong> lokaleIndividuengemeinschaft anhand der realen Vorkommen und der geeigneten Habitatstrukturenabgegrenzt. Hierbei können <strong>die</strong> Vorkommen im Umkreis <strong>von</strong> bis zu ca. 20 km zu einer lokalenIndividuengemeinschaft zusammengefasst werden.<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 120<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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