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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben• je mehr positive Erfahrungen mit vergleichbaren Maßnahmen vorliegen (Analogieschlüsse),• je besser <strong>die</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> bzw. „Gesetzmäßigkeiten“ für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong>einer Maßnahme bekannt sind und je besser <strong>die</strong> Datengrundlage zur Beurteilungder relevanten <strong>Rahmenbedingungen</strong> ist.3.6 RisikomanagementIm Rahmen <strong>des</strong> Vorhabens sind <strong>die</strong> Voraussetzungen zu benennen, unter denen einRisikomanagement erforderlich ist. „Viele Arten haben spezielle Habitatanforderungen;das Erfahrungswissen über <strong>die</strong> entsprechenden Maßnahmen ist bislang eher gering.Deshalb sollte <strong>die</strong> „Schadensbegrenzung auf ein unerhebliches Maß“ im Zweifelsfalldurch ein Monitoring unterlegt bzw. durch Funktionskontrollen abgesichert werden“(LANA 2006). Auch <strong>die</strong> EU-Kommission geht da<strong>von</strong> aus, dass <strong>die</strong> ökologische Funktionvorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für <strong>die</strong> betreffenden Arten eindeutig nachgewiesenwerden muss. Daher ist <strong>die</strong> Überwachung der funktionserhaltenden Maßnahmen wichtig(EU-KOMMISSION 2007b: 53).Relevant sind dabei sowohl rechtliche als auch fachliche Anforderungen. Grundsätzlichstellt sich das Problem <strong>des</strong> Risikomanagements immer bei unzureichender Prognosesicherheit,weil bspw. <strong>die</strong> Ansprüche der Arten an ihre Umwelt nicht ausreichend erforschtsind. Muss hier <strong>die</strong> Rechtsprechung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (Westumfahrung Halle) herangezogen werden, gehen solcheUnkenntnisse zu Lasten <strong>des</strong> Projektträgers.Die wesentlichen Komponenten eines Risikomanagements werden in der DIN EN ISO14001: 2004 (insbesondere Abschnitt 4) benannt. Dies umfasst insbesondere:• Eine eindeutige quantitativ/qualitative Definition der zu erreichenden Entwicklungsziele(bspw. Art, Umfang und Ausprägung der zu erstellenden Habitate, Zielgröße derbetroffenen Individuengemeinschaft).• Die Beschreibung, Durchführung und Überwachung (Durchführungskontrolle) derMaßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele.• Die Kontrolle der Zielerreichung (Funktionskontrolle), Festlegung geeigneter Parameterzur Messung <strong>des</strong> Zielerfüllungsgra<strong>des</strong>.• Ermittlung der Gründe für <strong>die</strong> Verfehlung der Entwicklungsziele (Dieser Aspekt bedarfbereits bei der Festlegung <strong>des</strong> Kontrollprogramms einer besonderen Berücksichtigung,da bei vielen Artengruppen externe Faktoren wie bspw. Nutzungsänderungenin nicht vom Vorhaben betroffenen wichtigen Jagdhabitaten oder Winterquartiereneine erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg geplanter Maßnahmen haben können).• Die Entwicklung und Durchführung <strong>von</strong> Korrekturmaßnahmen bei Zielabweichungen.• Eine nachvollziehbare Dokumentation der einzelnen Verfahrensschritte und Ergebnisse.49

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