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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenLaubfroschHyla arboreaGroßteil der Tiere im 500 m Umkreis um das Gewässer aufhält, ist <strong>die</strong>ser Wert als Richtwertfür den räumlichen Zusammenhang und <strong>die</strong> Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaftverwendbar.Kriterien zur Bewertung der ökologischen Funktion der betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen ZusammenhangIndividuengemeinschaftDie Bewertung der Individuengemeinschaft erfolgt anhand der Kriterien Anzahl rufenderMännchen sowie durch Reproduktionsnachweis <strong>von</strong> Kaulquappen und Jungfröschen. DieErfassung der Populationsstruktur ist kaum möglich, es kann nur der Reproduktionsnachweiserbracht werden (SCHMIDT & GEIGER 2006).HabitatDas Laichhabitat wird nach dem Umfang <strong>des</strong> Gewässerkomplexes und der Größe derEinzelgewässer sowie nach der Habitatqualität beurteilt. Wichtige Kriterien sind der Grad derBesonnung, <strong>die</strong> Ausdehnung <strong>von</strong> Flachwasserbereichen und <strong>die</strong> Qualität und Quantität dersubmersen Vegetation. Auch <strong>die</strong> Austrocknungszeit <strong>des</strong> Gewässers und <strong>die</strong> Entfernung zumnächsten Vorkommen sind <strong>von</strong> erheblicher Bedeutung. Zusätzlich müssen auch derFischbestand bzw. <strong>die</strong> fischereiliche Nutzung, der Freizeitdruck auf <strong>die</strong> Gewässerufer und derSchadstoffeintrag beachtet werden. Zur Bewertung <strong>des</strong> Landlebensraumes wird <strong>die</strong> Qualitätund Quantität der Habitatstrukturen herangezogen, u. a. <strong>die</strong> Ufervegetation sowie <strong>die</strong>Entfernung <strong>von</strong> Laubmischwald in der Umgebung (SCHMIDT & GEIGER 2006).GefährdungAls Hauptgefährdungsursachen für den Laubfrosch gelten vor allem <strong>die</strong> direkte Zerstörungder Laichgewässer und Landlebensräume durch wasserbauliche Maßnahmen, Ackerbau undFlurbereinigung, der Verlust geeigneter Laichplätze durch Verlandung, Verbuschung oderTrockenfallung <strong>von</strong> Gewässer, oft forciert durch Grundwasserabsenkungen infolge <strong>von</strong>meliorativen (bodenaufwertenden) Maßnahmen, Fischbesatz und Fischintensivzucht in denLaichgewässern, intensive Nutzung der Landlebensräume durch Land- und Forstwirtschaft,zunehmende Habitatfragmentierung und -isolierung sowie Biozidanwendung, Gewässerverschmutzungund Eutrophierung (SY 2004).Der Erhalt der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang kann als gewährleistet angesehen werden, wenn eine Konstanzoder Verbesserung aller vorgenannten Bewertungsparameter unter Bezug auf <strong>die</strong> lokaleIndividuengemeinschaft festgestellt werden kann.Spezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen1. Maßnahme: Neuanlage <strong>von</strong> Gewässern1.a MaßnahmenbeschreibungAls Laichgewässer <strong>die</strong>nen überwiegend Weiher, Teiche und Altwässer, gelegentlich aberauch große Seen, <strong>die</strong> intensiv besonnt und stark verkrautet sind. Außerdem werdentemporäre Kleingewässer, wie Tümpel in Abbaugruben und auf Truppenübungsplätzen sowieDruckwasserstellen in Feldfluren und auf Viehweiden, besiedelt.Bei einer Neuanlage <strong>von</strong> Gewässern sollten möglichst zeitweilig austrocknende Gewässer<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 203<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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