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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenGemeine FlussmuschelUnio crassusGefährdungGefährdungen <strong>von</strong> Flussmuschelpopulationen gehen zunächst <strong>von</strong> Nährstoff- und Feinsedimenteinträgenin das Gewässer aus. Darüber hinaus sind als möglicheBeeinträchtigungen Sedimentumlagerungen im Gewässer, Flächen- und Freizeitnutzung in<strong>des</strong>sen Einzugsbereich, Veränderungen der Fischfauna (Wirtsfische), Gewässerbau,Gewässerunterhaltung und Fraß durch Neozoen (Bisam, Waschbär, Mink, Nutria o. a.) zunennen (BAUMGÄRTNER & HEITZ 1994; COLLING 2001; COLLING & SCHRÖDER 2003; DEGENBECK1993a, b; DÜMPELMANN 2003; DÜMPELMANN et al. 2007; HENKER et al. 2003; HIEKEL 2007;KOBIALKA & COLLING 2006; NAGEL 1999; SCHOLZ 1992; SCHWARZER 2007; ZETTLER 1995,1996; ZETTLER & JUEG 1997, 2001, 2007; ZETTLER et al. 1994; ZETTLER et al. 1995;ZIMMERMANN et al. 2000).Der Erhalt der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang kann als gewährleistet angesehen werden, wenn eine Konstanzoder Verbesserung aller vorgenannten Bewertungsparameter unter Bezug auf <strong>die</strong> lokaleIndividuengemeinschaft festgestellt werden kann.Spezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen1. Maßnahme: Verdichtung der Population1.a MaßnahmenbeschreibungIn einer kleinen Restpopulation mit weiter Streuung der verbliebenen Einzeltiere imGewässersystem, kann es zu einer Verminderung <strong>des</strong> Befruchtungserfolges kommen, da <strong>die</strong>in das freie Wasser abgegebenen Spermien nicht mehr in ausreichender Zahl zu denWeibchen gelangen. Dem kann entgegengewirkt werden, indem verstreut lebende Einzeltiereoder Kleingruppen an geeigneter Stelle konzentriert werden (BAUMGÄRTNER & HEITZ 1994;COLLING & SCHRÖDER 2003; HENKER et al. 2003; RÖCK 2008; ZETTLER & JUEG 1997, 2001;ZETTLER et al. 1994; ZIMMERMANN et al. 2000). Diese Maßnahme geht über das Umsetzen dereinzelnen vom Eingriff betroffenen Muscheln zur Vermeidung der Tötung hinaus, dazusätzlich weitere nicht vom Eingriff betroffene Einzeltiere in einem ausreichend großenAbschnitt <strong>des</strong> betroffenen Gewässers mit optimalen Habitateigenschaften zusammen gesetztwerden. Die Gewässerunterhaltung ist dauerhaft an <strong>die</strong> Bedürfnisse der Flussmuschelanzupassen.1.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheIm betroffenen Gewässer im Bereich der verbliebenen Vorkommen der Flussmuschel.1.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortEin ausreichend großer Abschnitt <strong>des</strong> betroffenen Gewässers mit optimalen Habitateigenschaftenist <strong>die</strong> wesentliche Voraussetzung für <strong>die</strong>se Maßnahme. Entscheidend sind:Wasserqualität der Güteklasse I-II, eine gute Sauerstoffversorgung <strong>des</strong> Interstitials alsJungmuschellebensraum, ein vielfältiges Strömungsmuster mit überwiegend feinsandigen bisfeinkiesigen Substraten und das Vorhandensein geeigneter Wirtsfische (Elritze, Döbel,Groppe) (BAUMGÄRTNER & HEITZ 1994; COLLING 2001; COLLING & SCHRÖDER 2003; DEGENBECK1993a, b; HENKER et al. 2003; HIEKEL 2007; NAGEL 1999; RÖCK 2008; SCHOLZ 1992;SCHWARZER 2007; ZETTLER & JUEG 2001, 2007; ZETTLER et al. 1995; ZIMMERMANN et al. 2000).Im Einzelfall ist zu prüfen, ob <strong>die</strong> aktuell noch besiedelten Stellen oder alternative Abschnitte<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 265<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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