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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenBlässgansAnser albifrons1.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortAls Schlafgewässer werden bevorzugt größere Gewässer mit Flachwasserzonen genutzt.1.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Die Maßnahme ist sofort wirksam, da regelmäßig neue Gewässer als Rastplatz erschlossenwerden. Die Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong> ist als kurz einzustufen.1.e ErfolgswahrscheinlichkeitDie Schaffung störungsarmer Ruhezonen ist im Gänseschutz ein vielfach angewandtes underprobtes Mittel (vgl. u. a. HAASE et al. 1999; KRUCKENBERG 2003; KWAK et al. 2008; WILLE &BERGMANN 2002), <strong>des</strong> Weiteren liegen gute Kenntnisse zu den Habitatansprüchen derBlässgans vor (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 2001). Die Erfolgswahrscheinlichkeit derMaßnahme ist daher als sehr hoch einzustufen.1.f ZielkonflikteBei der Beruhigung <strong>von</strong> Gewässern sind regelmäßig Zielkonflikte mit der Freizeitnutzung, ggf.auch mit der Jagd zu erwarten.1.g RisikomanagementEin Monitoring der Maßnahme ist erforderlich. Der Erfolg der Maßnahme kann überZählungen am Schlafplatz bzw. auf den Äsungsflächen nachgewiesen werden. Ein weiteresRisikomanagement ist aufgrund der hohen <strong>Wirksamkeit</strong> nicht erforderlich.1.h Weitere Anmerkungen-1.i Eignung als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeAus der kurzfristigen <strong>Wirksamkeit</strong> und der sehr hohen Erfolgswahrscheinlichkeit <strong>die</strong>serMaßnahme resultiert eine sehr hohe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (vgl.Bewertungsrahmen Tab. 5).Eignung: Sehr Hoch2. Maßnahme: Gewässeroptimierung2.a MaßnahmenbeschreibungAn größeren Stillgewässern werden Modellierungsmaßnahmen zur Schaffung <strong>von</strong>störungsarmen Flachwasserzonen durchgeführt.2.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheSiehe Maßnahme 1.2.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortSiehe Maßnahme 1.2.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Die Maßnahme ist innerhalb <strong>von</strong> ein bis drei Jahren wirksam, <strong>die</strong> Entwicklungsdauer ist alskurz einzustufen.<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 117<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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