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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenLaubfroschHyla arboreabesiedelt worden. Unter den genannten Umständen ist eine erfolgreiche Neuanlage undBesiedlung eines Gewässers für den Laubfrosch in drei bis fünf Jahren wahrscheinlich (AGHERPETOFAUNA 2008). Die Erfolgswahrscheinlichkeit wird als sehr hoch eingestuft.1.f ZielkonflikteZielkonflikte können mit Landwirtschaft und Wasserwirtschaft auftreten. Die Angabe einereindeutigen Zielvorstellung („Laubfroschgewässer“) ist wichtig, um zu vermeiden, dass <strong>die</strong>spätere Unterhaltung erschwert wird (z. B. durch Angler/Angelvereine).1.g RisikomanagementEin Monitoring <strong>des</strong> neu angelegten Gewässers und der sich entwickelnden Laubfroschpopulationist nötig, um eine optimale Entwicklung als Laubfroschgewässer sicher zu stellen.Ein weiteres Risikomanagement ist nicht erforderlich.1.h Weitere Anmerkungen-1.i Eignung als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeAufgrund der kurzen Entwicklungsdauer und der sehr hohen Erfolgswahrscheinlichkeit wirdder Maßnahme eine sehr hohe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmezugesprochen (vgl. Bewertungsrahmen Tab. 5).Eignung: Sehr hoch2. Maßnahme: Gewässerpflege2.a MaßnahmenbeschreibungDie Entfernung <strong>von</strong> Bäumen und Gebüschen am Gewässer reduziert <strong>die</strong> Beschattung derWasserfläche und erhöht somit <strong>die</strong> Wassertemperatur, was einen positiven Effekt auf <strong>die</strong>Laubfroschpopulation hat. MEIER et al. (2000) wiesen einen Rückgang <strong>des</strong> Reproduktionserfolges<strong>von</strong> Laubfröschen nach dem Einbringen <strong>von</strong> Schleien nach. Bei Kleingewässernkann also eine Entfernung <strong>von</strong> eingesetzten Fischen förderlich sein. Die submerse Vegetationsollte allerdings weitgehend erhalten bleiben, da sie den Weibchen als Eiablageplatz und denKaulquappen als Versteckmöglichkeit <strong>die</strong>nt.Bei Laubfroschgewässern muss eine zu starke Entwicklung <strong>von</strong> Schilf, Rohrkolben, Weidenund anderen Gehölzen verhindert werden. Ausreichende Flachwasserzonen sind <strong>von</strong> hoherBedeutung (AG HERPETOFAUNA 2008).2.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheDie Maßnahme muss an Gewässern im Bereich bis 500 m um <strong>die</strong> betroffene Populationstattfinden.2.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortGrundausstattung an benötigten Strukturen oder Potential zu deren Entwicklung (s. o.).2.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Die Maßnahme ist kurzfristig wirksam.<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 205<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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