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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben• Bei Arten, bei denen eine exakte Unterscheidung in essenzielle Habitatbestandteilewie Fortpflanzungs- und Ruhestätten und ergänzende Habitatstrukturen, wie insbesondereNahrungshabitate kaum sinnvoll möglich ist, wie z. B. bei der Zauneidechse,ist ein zusammenhängend abgrenzbarer Gesamtlebensraum mit Paarungsplätzenund Eiablagehabitaten sowie den Tages- und Nachtverstecken im Sommerlebensraumund dem Überwinterungsversteck als Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichenZusammenhang abzugrenzen.Allgemeine Anforderungen an vorgezogene AusgleichsmaßnahmenVorgezogene Ausgleichsmaßnahmen lassen sich definieren als Maßnahmen, <strong>die</strong> unmittelbaran der voraussichtlich betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte ansetzenbzw. mit <strong>die</strong>ser räumlich-funktional verbunden sind und zeitlich so durchgeführt werden,dass sich <strong>die</strong> ökologische Funktion der <strong>von</strong> einem Eingriff betroffenen FortpflanzungsoderRuhestätte nachweisbar oder mit einer hohen, objektiv belegbaren Wahrscheinlichkeitnicht gegenüber dem Voreingriffszustand verschlechtert.An vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind damit folgende Anforderungen zu stellen:• Erhalt der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte, d. h. nachEingriffsrealisierung muss <strong>die</strong> Fortpflanzungs- oder Ruhestätte unter Berücksichtigungder „vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme“ min<strong>des</strong>tens <strong>die</strong> gleiche Ausdehnungund Qualität für <strong>die</strong> zu schützende Art aufweisen bzw. es darf nicht zur Minderung<strong>des</strong> Fortpflanzungserfolgs bzw. der Ruhemöglichkeiten <strong>des</strong> Individuums bzw. der Individuengemeinschaftder betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommen.• Lage im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs-oder Ruhestätte. Maßgeblich hierfür sind <strong>die</strong> im Einzelfall betroffenenHabitatstrukturen, das Raumnutzungsverhalten der betroffenen Arten und <strong>die</strong> Entwicklungspotenzialeim räumlich-funktionalen Umfeld der betroffenen FortpflanzungsundRuhestätte.• Vollständige <strong>Wirksamkeit</strong> der Maßnahmen bereits zum Eingriffszeitpunkt und dauerhaftüber den Eingriffszeitpunkt hinaus, so dass <strong>die</strong> Funktionalität der Stätte kontinuierlichgewährleistet wird. Unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit einer ausreichendsicheren Erfolgsprognose sowie unter Praktikabilitätsgesichtspunkten kann imSinne eines Konventionsvorschlages da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass <strong>die</strong> zeitlicheEignung <strong>von</strong> Maßnahmen bei einer Entwicklungsdauer <strong>von</strong> bis zu 5 Jahren als sehrgut bis gut und bei einer Entwicklungsdauer zwischen 5 und 10 Jahren als mittel bisgering zu bewerten ist. Maßnahmen mit Entwicklungszeiten <strong>von</strong> mehr als 10 Jahrensind i. d. R. nicht als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen geeignet. Sie können aberggf. ergänzend zur Unterstützung der langfristigen Maßnahmenwirksamkeit eingesetztwerden.• Ausreichende Sicherheit, dass <strong>die</strong> Maßnahmen tatsächlich wirksam sind. VorgezogeneAusgleichsmaßnahmen müssen eine große, objektiv belegbare Erfolgsaussichthaben.82

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