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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenThymian-AmeisenbläulingMaculinea arionTHOMAS 1992; ELMES et al. 1998; MOUQUET et al. 2005) und auch im Workshop in Hannovereingehend diskutiert (AG INSEKTEN 2008). Die teilweise kritischen Experteneinschätzungenund <strong>die</strong> Kenntnislücken bei den artspezifischen Ansprüchen ergeben eine mittlere Erfolgswahrscheinlichkeit<strong>die</strong>ser Maßnahme.1.f ZielkonflikteEs besteht oft ein Zielkonflikt mit der Landwirtschaft, der durch <strong>die</strong> vertragliche Vereinbarung<strong>von</strong> Ausgleichszahlungen zu lösen ist.1.g RisikomanagementDa es zu <strong>die</strong>ser Maßnahme kaum dokumentierte Effizienzkontrollen der langfristigen Entwicklunggibt, ist generell ein begleiten<strong>des</strong> Monitoring <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> und der landwirtschaftlichenNutzung vorzusehen. Im Rahmen <strong>des</strong> Risikomanagements sollten Möglichkeiten zur Anpassungder Nutzungshäufigkeit, -termine und -intensität gegeben sein.1.h Weitere AnmerkungenEine dauerhafte Pflege/Nutzung nach einem abgestimmten Pflege-/Nutzungskonzept, das <strong>die</strong>regionalen Bedingungen berücksichtigen muss, ist erforderlich.Die Erfassung <strong>des</strong> Vorkommens zum Zweck der Bestandserfassung und der Prüfung der Zielerreichungmuss auf der Gesamtfläche, also auf der Restfläche der betroffenen Fortpflanzungsstätteund auf der Maßnahmenfläche, in mehreren aufeinander folgenden Jahrendurch mehrfache Begehungen während der Hauptflugzeit erfolgen.1.i Eignung als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeAus der mittleren Erfolgswahrscheinlichkeit und der kurzen Entwicklungsdauer ergibt sicheine mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (vgl. BewertungsrahmenTab. 5).Eignung: Mittel2. Maßnahme: Pflanzung <strong>von</strong> Thymian und/oder Dost2.a MaßnahmenbeschreibungEs erfolgt <strong>die</strong> Pflanzung <strong>von</strong> Thymian- und/oder Dost-Pflanzen. Diese Maßnahme ist keineeigenständige vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sondern kann nur als Ergänzung zuMaßnahme 1 durchgeführt werden.2.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheSiehe Maßnahme 1.2.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortSiehe Maßnahme 1. Diese Maßnahme wird als Ergänzung erforderlich, wenn auf den in Fragekommenden Maßnahmenflächen <strong>die</strong> Vorkommen <strong>von</strong> Thymian und/oder Dost generell zugering oder nur punktuell konzentriert ausgeprägt sind.2.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Siehe Maßnahme 1.<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 227<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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