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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenFischotterLutra lutrabieten, ein störungsarmer Uferrandstreifen <strong>von</strong> min<strong>des</strong>tens 30 m Breite auf beiden Seiten <strong>des</strong>Fließgewässers <strong>von</strong> essenzieller Bedeutung zur Sicherung der Eignung als Ruhestätte(MINISTERIUM FÜR UMWELT & LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG 1999).Weitere essenzielle Teilhabitate-Räumlicher Zusammenhang (Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaft)Aufgrund der komplexen Lebensraumansprüche und der hohen Mobilität <strong>des</strong> Fischotters istder räumliche Zusammenhang aus pragmatischen Gründen am ehesten über den Aktionsraumder vom Eingriff betroffenen Individuen bzw. <strong>des</strong> Familienverban<strong>des</strong> abzugrenzen. Ggf.können auch das Gewässersystem oder Teile <strong>des</strong> Gewässersystems herangezogen werden.Die Angaben zu den Aktionsräumen der Fischotter sind stark unterschiedlich. Weibchenreviereliegen innerhalb der größeren Reviere adulter Männchen (MINISTERIUM FÜR UMWELT &LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG 1999; WEBER 1990). An Fließgewässern liegende, lineareOtterreviere umfassen nach den Literaturangaben üblicherweise 5-20 km Uferlinie (BIFOLCHI& LODÉ 2005; KADLEČÍK & URBAN 2002; LEOPOLD 2004). ROTH et al (2000) haben für Jungtiereführende Weibchen winterliche Streifgebiete <strong>von</strong> durchschnittlich 327 ha ermittelt, wobei<strong>die</strong>se aufgrund geringer Datendichte eher unterschätzt worden sein dürften. Für eintelemetriertes Männchen wurde ein Streifgebiet <strong>von</strong> 705 ha nachgewiesen. Vogel hat inMecklenburg-Vorpommern für ein Otterweibchen 450 ha als Streifgebiet nachgewiesen.Da<strong>von</strong> wurden aber schwerpunktmäßig circa 150 ha genutzt (VOGEL & HÖLZINGER 2005). ImArtenschutzprogramm Elbebiber und Fischotter wird für Weibchen ein Revier <strong>von</strong> 5 x 7 kmGröße angegeben, wobei auch hier auf starke Schwankungen der Reviergrößen hingewiesenwird (MINISTERIUM FÜR UMWELT & LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG 1999). Weber gibt alsMin<strong>des</strong>tanforderung an ein potenzielles Habitat für einen männlichen Otter und ein Weibchenmit Jungtieren an Fließgewässern 30 km bzw. an Seen 10 km Uferstrecke an, dabei kann biszur Hälfte der Uferstrecken suboptimale Bedingungen aufweisen (WEBER 1990) (s. a. 1.c).Die tatsächliche Größe der Streifgebiete ist also nur im Einzelfall zu ermitteln.Kriterien zur Bewertung der ökologischen Funktion der betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen ZusammenhangIndividuengemeinschaftNach DOLCH & TEUBNER (2006) ist eine exakte Erfassung der Bestandsgröße einesFischottervorkommens nicht möglich. Daher können hier nur Reproduktionsnachweise und<strong>die</strong> über Totfunde erfasste Altersstruktur berücksichtigt werden (DOLCH & TEUBNER 2006).Aufgrund der Schwierigkeit einer genauen Populationsschätzung und <strong>des</strong> großenAktionsraumes muss beim Fischotter zur Bewertung der Erhaltung der ökologischenFunktionalität wahrscheinlich auf das Schicksal beobachteter Einzeltiere bzw. <strong>des</strong>Familienverban<strong>des</strong> abgestellt werden.HabitatDie Bewertung der Habitatqualität erfolgt nach der Größe der Fläche, <strong>die</strong> zusammenhängendeOberflächengewässer aufweist, welche vom Otter als Lebensraum oder zumin<strong>des</strong>tals biotopverbindende Strukturen genutzt werden können (DOLCH & TEUBNER 2006). Die„Fischottergruppe Schweiz“ hat ein Bewertungsmodell entwickelt, das <strong>die</strong> verschiedenenHabitatansprüche der Fischotter integriert. Es ist allerdings zu beachten, dass <strong>die</strong>ses Modellfür schweizerische Verhältnisse entwickelt wurde und in anderen geographischen Räumen<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 91<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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