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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei InfrastrukturvorhabenFür drei der untersuchten Arten konnten keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen mithoher Eignung ermittelt werden. Dies sind mit Mittelspecht und Eremit zwei Arten, welcheBiotope mit sehr langer Entwicklungsdauer besiedeln sowie mit dem Thymian-Ameisenbläuling eine Art, bei der Kenntnisdefizite insbesondere hinsichtlich der Etablierungausreichender Vorkommen der Wirtsameise ausschlaggebend sind.Grundsätzlich ist anzumerken, dass es bei den meisten Arten und Maßnahmen noch angut dokumentierten Erfolgskontrollen zur Maßnahmenwirksamkeit mangelt. Für eine bessereAbsicherung der erforderlichen Erfolgsprognosen ist ein verstärktes Monitoring vorgezogenerAusgleichsmaßnahmen daher zwingend erforderlich.Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass durch das „Instrument“ der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmendurchaus neue konstruktive Möglichkeiten bestehen, Infrastrukturvorhabenin bestimmen Fällen trotz der damit verbundenen Beeinträchtigungen ohneEintreten <strong>von</strong> artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen bzw. ohne Ausnahmeprüfungrealisieren zu können. Dies ist um so bedeutsamer, wenn berücksichtigt wird, dass beiVerlusten <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten ein Erhalt der ökologischen Funktion imräumlichen Zusammenhang allein durch ein Ausweichen der Arten nur in seltenen Fällenmöglich bzw. ausreichend plausibel zu belegen ist. Vor <strong>die</strong>sem Hintergrund werden beider vorhabensbedingten Beschädigung oder Zerstörung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestättenregelmäßig <strong>die</strong> Möglichkeiten für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu prüfenund bei entsprechender Eignung eine Realisierung der Maßnahmen vorzusehen sein.Andererseits wurde auch deutlich, dass vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen strengenAnforderungen genügen müssen und dass es auch Arten bzw. Fallkonstellationen gibt,bei denen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht in der fachlich gebotenen Weisemöglich sind. Zentrale Herausforderungen sind häufig <strong>die</strong> Entwicklungsdauer der für <strong>die</strong>Art zu schaffenden Habitate und <strong>die</strong> erforderliche Prognosesicherheit im Hinblick auf denErfolg der Maßnahmen.Nicht zuletzt besteht durch <strong>die</strong> vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen <strong>die</strong> Chance, naturschutzfachlichanspruchsvolle aber auch zielgenauere kompensatorische Maßnahmen zurealisieren und dabei auch für <strong>die</strong> bereits an anderen Stellen (z. B. bei den Maßnahmenzur Kohärenzsicherung) vielfach geforderte „vorgezogene“ Maßnahmenrealisierung neueWege zu entwickeln.86

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