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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenZauneidechseLacerta agilis5.e ErfolgswahrscheinlichkeitUmsiedlung ist eine allgemein umstrittene Maßnahme und sollte nur in Ausnahmefällendurchgeführt werden. Gerade bei der Zauneidechse ist aufgrund der großen innerartlichenVariabilität und dem Unterartenreichtum Vorsicht geboten, damit es nicht zu Verlusten angenetischer Vielfalt kommt. Die Umsiedlung ist ein oft eingesetztes Mittel, aber häufig erfolgtkeine mehrjährige Erfolgskontrolle, <strong>die</strong> verlässliche Aussagen liefern würde. Immer wiederwird festgestellt, dass <strong>die</strong> Tiere dazu neigen das Ansiedlungsgebiet zu verlassen. Um <strong>die</strong>s zuverhindern, muss <strong>die</strong> Zielfläche vorübergehend eingezäunt werden (min<strong>des</strong>tens für dreiFortpflanzungsperioden). Es gibt aber auch Berichte über gelungene Umsiedlungsmaßnahmen(BLANKE 2004; CORBETT 1988; GLANDT 1988). Aufgrund der häufig fehlenden,mehrjährigen Erfolgskontrollen und der dadurch fehlenden Informationen über das weitereSchicksal umgesiedelter Populationen wird <strong>die</strong> Erfolgswahrscheinlichkeit als mittel eingestuft.5.f ZielkonflikteSiehe Maßnahme 1.5.g RisikomanagementDie Entwicklung <strong>des</strong> Lebensraumes und der Zauneidechsenpopulation müssen beobachtetwerden, um bei Fehlentwicklungen (z. B. überhand nehmende Sukzession oder Aufwuchs <strong>von</strong>Neophyten) gegensteuern zu können. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund erforderlich,dass <strong>die</strong> Umsiedlung eine sehr umstrittene Maßnahme ist. Da eine vorübergehendeEinzäunung der Fläche notwendig ist, um ein Auswandern der Eidechsen zu verhindern, istbesonders auf <strong>die</strong> Entwicklung der Populationsgröße und <strong>die</strong> ausreichende Verfügbarkeit <strong>von</strong>Beute zu achten. Gegebenenfalls muss zugefüttert werden.5.h Weitere AnmerkungenDie Umzäunung zur Verhinderung der Rückwanderung sollte so angelegt werden, dass sieeine Zuwanderung <strong>von</strong> Tieren ermöglicht. Dies kann durch einen nur <strong>von</strong> einer Seite zuüberwindenden Geländeabsturz oder einen Zaun mit reusenartigen Öffnungen erreichtwerden.5.i Eignung als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeAufgrund der mittleren Entwicklungsdauer und der mittleren Erfolgswahrscheinlichkeit wirdder Maßnahme eine geringe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zugesprochen(vgl. Bewertungsrahmen Tab. 5).Eignung: Gering6. Maßnahme: Übergangsweise Gefangenschaftshaltung und -zucht6.a MaßnahmenbeschreibungEs werden möglichst viele Tiere zur Hälterung und Zucht in Gefangenschaft aus dembetroffenen Lebensraum entnommen. Diese Tiere sind eine Rückversicherung für den Fall,dass andere Maßnahmen nicht oder nicht schnell genug zum Erfolg führen. In <strong>die</strong>sem Fallkönnen in Gefangenschaftszucht gewonnene Jungtiere ausgesetzt werden. Bei Alttieren sind<strong>die</strong> Gefahr <strong>von</strong> Gefangenschaftseffekten und das Risiko der Abwanderung zu groß. DieseMaßnahme ist als flankierende Maßnahme gedacht und nicht als eigenständige vorgezogeneAusgleichsmaßnahme anzusehen. Die Durchführung <strong>die</strong>ser Maßnahme sollte im Rahmen <strong>des</strong><strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 178<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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