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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenBlässgansAnser albifronsSchutz- und GefährdungsstatusBlässgans – Anser albifronsVS-RL:BNatSchG:Rote Liste Deutschland:Art. 1Besonders geschütztKein Eintrag, da keine regelmäßige BrutvogelartFortpflanzungsstätteRäumliche AbgrenzungDie Fortpflanzungsstätte der Blässgans umfasst das Nest mit einer störungsarmen Zone umdas Nest. Diese Zone ist im Einzelfall zu ermitteln und abzugrenzen.Weitere essenzielle TeilhabitateFür <strong>die</strong> Blässgans als unregelmäßiger Brutvogel in Deutschland sind keine Abgrenzungen <strong>von</strong>weiteren essenziellen Teilhabitaten möglich. Bei jeder Brut ist <strong>die</strong> Fortpflanzungsstätteindividuell abzugrenzen.RuhestätteRäumliche AbgrenzungIn den Überwinterungsgebieten nächtigt <strong>die</strong> Blässgans bevorzugt auf größeren offenenGewässern mit Flachwasserbereichen. Als Ruhestätte ist das gesamte Gewässer mit einerstörungsarmen Uferzone, bei sehr großen Gewässern sind <strong>die</strong> geeigneten Flachwasserbereichebzw. Teilbereiche <strong>des</strong> Gewässers abzugrenzen.Während der Brutzeit sind Ruhestätte und Fortpflanzungsstätte gleichzusetzen. DieRuhestätte einzelner, unverpaarter Tiere ist unspezifisch und daher nicht konkret abgrenzbar.Weitere essenzielle TeilhabitateAufgrund der großen Aktionsräume der Blässgans ist eine allgemeine Abgrenzung <strong>von</strong>weiteren essenziellen Teilhabitaten nicht möglich. Essenzielle Teilhabitate müsseneinzelfallspezifisch abgegrenzt werden.Räumlicher Zusammenhang (Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaft)Die lokale Individuengemeinschaft in der Brutzeit ist aufgrund <strong>des</strong> Status als unregelmäßigerBrutvogel jeweils im Einzelfall abzugrenzen. Zu beachten ist, dass eine deutliche Trennungzwischen Wildvögeln und Gefangenschaftsflüchtlingen bzw. Neozoen z. B. in Parkanlagenerfolgen muss. Bestandteil der lokalen Individuengemeinschaft während der Brutzeit sindlediglich Wildvögel.Im Winterhalbjahr setzt sich <strong>die</strong> lokale Individuengemeinschaft aus den Tieren einesgemeinsamen Schlafplatzes bzw. eines abgrenzbaren Nahrungsraumes z. B. ein größeresGrünlandgebiet zusammen. Aufgrund der Nutzung <strong>von</strong> Grünland und Äckern sowie dergroßen Aktionsräume der Blässgans im Winter mit regelmäßigen Flügen über 10 bis 30 kmsowie witterungsbedingten großräumigen Verlagerungen ist <strong>die</strong> Abgrenzung einer lokalenIndividuengemeinschaft nur temporär möglich. Sie sollte sich daher vorrangig an naturräumlichabgrenzbaren Rastgebieten orientieren.<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 115<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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