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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhabendings entscheidend durch das Vorhandensein entsprechend aufwertungsgeeigneter Habitateim räumlichen Umfeld geprägt.3.7.3 Schaffung künstlicher HabitatelementeUnter <strong>die</strong>se Maßnahmenkategorie werden sämtliche Maßnahmen subsumiert, <strong>die</strong> mit derEinbringung künstlicher Habitatelemente zur Aufwertung <strong>von</strong> Habitaten beitragen.Beispiele sind das Aufhängen <strong>von</strong> Nistkästen für Brutvögel oder Haselmaus oder Fledermauskästenals Ersatzquartiere für natürliche Baumhöhlen oder das Bohren <strong>von</strong>Kunsthöhlen als Fledermausquartiere. Derartige Maßnahmen sind lediglich ergänzendzur Überbrückung <strong>von</strong> zeitlichen Entwicklungsdefiziten einzusetzen. Sie sind immer mitMaßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Habitatqualitäten wie bspw. der Aufgabeoder Reduzierung der forstlichen Nutzung in Waldbeständen zu kombinieren. Dies ergibtsich einerseits aus der Anforderung, dass <strong>die</strong> geschaffenen Habitatqualitäten entsprechendder natürlichen Habitate dauerhaft funktionsfähig sein müssen, was bei Nistkästeni. d. R. nicht gegeben ist und zum anderen aus der Zielsetzung der FFH-Richtlinie, <strong>die</strong>Artenvielfalt zu sichern. In <strong>die</strong>sem Sinne sind <strong>die</strong> Anhang IV-Arten auch als Schirmartenzu sehen, durch deren Schutz Arten mit vergleichbaren Habitatansprüchen ebenfallsgesichert werden sollen. Allein mit dem Aufhängen <strong>von</strong> Nistkästen lässt sich <strong>die</strong>se Zielsetzungnicht unterstützen.Ausnahmen können sich im Siedlungsbereich ergeben, wo z. B. Fledermausquartiere inGebäuden durch den Bau vergleichbarer Quartiere ersetzt werden können.3.7.4 Ergänzende MaßnahmenUnter den ergänzenden Maßnahmen werden sämtliche Maßnahmen zusammengefasst,<strong>die</strong> nicht unmittelbar an den Habitatstrukturen ansetzen, sondern den Maßnahmenerfolgunterstützen, indem Störungen vermindert oder <strong>die</strong> Besiedlung aktiv beschleunigt wird.Hierzu zählen z. B. <strong>die</strong> Umsiedlung <strong>von</strong> Feldhamstern oder Zauneidechsen, <strong>die</strong> Prädatorenkontrollefür den Kiebitz oder <strong>die</strong> Hälterung und Zucht <strong>von</strong> Pflanzen und Tieren.Derartige Maßnahmen können im Einzelfall zur Erhöhung der Erfolgswahrscheinlichkeitoder Verkürzung der Entwicklungszeit sinnvoll sein, sind aber immer nur in Zusammenhangmit Maßnahmen der Habitatneuschaffung oder –verbesserung geeignet, bzw. teilweiselediglich als Maßnahmen <strong>des</strong> Risikomanagements vorzusehen.So sollten Habitatneuschaffungen oder –aufwertungen möglichst so positioniert werden,dass eine eigenständige Besiedlung zeitnah möglich ist. Nur wenn <strong>die</strong> hierfür erforderlichenVoraussetzungen nicht gegeben sind, kann für Arten, bei denen eine ausreichendeErfolgswahrscheinlichkeit besteht, eine Umsiedlung in Erwägung gezogen werden. Unabhängigda<strong>von</strong> ergibt sich in vielen Fällen, dass zur Vermeidung der Tötung <strong>von</strong> Individuenim Eingriffsbereich <strong>die</strong>se abgefangen werden müssen, woraus sich quasi zwangsweiseder Bedarf einer Umsiedlung in neu geschaffene oder verbesserte Habitate ergibt,52

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