10.07.2015 Aufrufe

Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei InfrastrukturvorhabenEin derartiger funktionaler Ansatz setzt allerdings nicht zwingend voraus, Nahrungshabitateund Wanderrouten als Bestandteil der Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu definieren.Von Bedeutung ist es vielmehr, dass <strong>die</strong> mittelbaren Wirkungen, welche <strong>die</strong> Beeinträchtigung<strong>von</strong> Nahrungshabitaten und Wanderkorridoren auf <strong>die</strong> Funktionsfähigkeit <strong>von</strong>Fortpflanzungs- und Ruhestätten haben, bei der Beurteilung der Schädigungstatbeständeausreichend berücksichtigt werden.InterpretationsvorschlagFortpflanzungs- und Ruhestätten sind im funktionalen Sinne zu interpretieren, wonachdas Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigenoder zu zerstören darauf abzielt, <strong>die</strong> Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortpflanzungsowie <strong>die</strong> erforderlichen Ruhephasen zu erhalten. Damit ergeben sich entsprechendden Empfehlungen der LANA (2009: 7) folgende Definitionen:FortpflanzungsstätteAls Fortpflanzungsstätte geschützt sind alle Orte im Gesamtlebensraum eines Tieres,<strong>die</strong> im Verlauf <strong>des</strong> Fortpflanzungsgeschehens benötigt werden. Als Fortpflanzungsstättengelten z. B. Balzplätze, Paarungsgebiete, Neststandorte, Brutplätzeoder -kolonien, Wurfbaue oder -plätze, Eiablage-, Verpuppungs- und Schlupfplätzeoder Areale, <strong>die</strong> <strong>von</strong> den Larven oder Jungen genutzt werden.RuhestätteRuhestätten umfassen alle Orte, <strong>die</strong> ein Tier regelmäßig zum Ruhen oder Schlafenaufsucht oder an <strong>die</strong> es sich zu Zeiten längerer Inaktivität zurückzieht. Als Ruhestättengelten z. B. Schlaf-, Mauser- und Rastplätze, Sonnplätze, Schlafbaue oder -nester, Verstecke und Schutzbauten sowie Sommer- und Winterquartiere.Zu den Fortpflanzungsstätten zählen nicht nur <strong>die</strong> Orte, an denen konkret eine Fortpflanzungstattfindet, sondern auch Brut- und Aufzuchtbereiche, <strong>die</strong> Teil der Fortpflanzungsind. Geschützt sind zudem auch <strong>die</strong> Standorte der Fortpflanzungs- und Ruhestätten(LOUIS 2008: 65). Der Begriff der Fortpflanzungsstätte im Sinne <strong>des</strong> BNatSchG geht somitdeutlich über den sehr eng gefassten Begriff <strong>des</strong> Nestes, wie ihn <strong>die</strong> Vogelschutzrichtlinievorsieht, hinaus.Die konkrete Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist im Einzelfall artspezifischvorzunehmen. Sie ergibt sich aus den Habitatanforderungen und Verhaltensweisender einzelnen Arten sowie der örtlichen Ausprägung der Habitatstrukturen und kann sichsowohl auf einzelne Individuen als auch auf Gruppen <strong>von</strong> Tieren beziehen.Nahrungshabitate und Wanderkorridore sowie sonstige räumliche Funktionsbeziehungensind keine unmittelbaren Bestandteile <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Bei der Beurteilungder Schädigungstatbestände ist allerdings zu prüfen, ob <strong>die</strong> Beeinträchtigungderartiger Habitatbestandteile mittelbar zu einer Beschädigung der Fortpflanzungs- oderRuhestätten d. h. zu einer erheblichen Verminderung oder einem Verlust der Fortpflanzungs-und Ruhefunktionen führen kann.9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!