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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben5.1 Zusammenfassende Auswertung der Steckbriefe zuden einzelnen ArtenInsgesamt wurden in den Steckbriefen der 30 repräsentativ bearbeiteten Arten 133 Maßnahmenbeschrieben und hinsichtlich ihrer Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmeneingestuft. 84 Maßnahmen wurden nach dem Bewertungsrahmen (vgl. Tab. 5)als hoch oder sehr hoch geeignet, 21 als mittel geeignet und 28 als gering oder nichtgeeignet eingestuft.Die Dominanz der hoch oder sehr hoch geeigneten Maßnahmen ergibt sich dabei nichtaus der Tatsache, dass <strong>die</strong> überwiegende Mehrheit aller denkbaren Kombinationen <strong>von</strong>Maßnahmentypen und <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>die</strong>ser Eignungsstufe entsprechen würde,sondern vielmehr aus der primären Aufgabe <strong>des</strong> Projektes, <strong>die</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> zubenennen, unter denen bestimmte Maßnahmentypen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmengeeignet sind. Entsprechend eng wurden <strong>die</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> gesetzt, sodass es in der Praxis regelmäßig Fälle geben wird, in denen <strong>die</strong> Voraussetzungen trotzeiner prinzipiell hohen Eignung einer Maßnahme nicht gegeben sind. Die Maßnahmenmit mittlerer, geringer oder fehlender Eignung sind daher als ausgewählte Beispiele dafüranzusehen, wo sich bei den repräsentativen Arten <strong>die</strong> Grenzen der Möglichkeitenvorgezogener Ausgleichsmaßnahmen befinden.Für 27 der 30 repräsentativ bearbeiteten Arten lassen sich <strong>Rahmenbedingungen</strong> formulieren,aus denen einzelne oder mehrere vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen hoheroder sehr hoher Eignung resultieren. Nur bei drei Arten sind solche <strong>Rahmenbedingungen</strong>nicht gegeben. Mittelspecht und Juchtenkäfer sind Arten, <strong>die</strong> Biotope mit sehr langerEntwicklungsdauer besiedeln, für <strong>die</strong> auch keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmenmittlerer Eignung ermittelt werden konnten. Für den Thymian-Ameisenbläuling wurdenimmerhin zwei Maßnahmen mittlerer Eignung formuliert. Hier ist insbesondere <strong>die</strong> mangelndeKenntnis zur Etablierung ausreichender Vorkommen der Wirtsameise ausschlaggebendfür den Mangel an Maßnahmen hoher Eignung.Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass für den Erfolg jeder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmesowohl <strong>die</strong> sorgfältige Beachtung der im Artensteckbrief genannten <strong>Rahmenbedingungen</strong>als auch <strong>die</strong> gründliche Prüfung der besonderen Gegebenheiten <strong>des</strong> konkretenEingriffsvorhabens <strong>von</strong> ausschlaggebender Bedeutung sind. In vielen Fällen wir<strong>des</strong> dabei in Abhängigkeit vom Umfang <strong>des</strong> Eingriffs erforderlich sein, eine Kombinationmehrerer Maßnahmen umzusetzen.Ergänzende Maßnahmen wie z. B. <strong>die</strong> Zucht, Hälterung oder Umsiedelung <strong>von</strong> Pflanzenund Tieren oder <strong>die</strong> Prädationskontrolle können im Einzelfall zur Erhöhung der Erfolgswahrscheinlichkeitoder Verkürzung der Entwicklungszeit sinnvoll sein, sind aber immernur in Zusammenhang mit Maßnahmen der Habitatneuschaffung oder -verbesserunggeeignet bzw. lediglich als Maßnahmen <strong>des</strong> Risikomanagements vorzusehen.Prinzipiell ist anzumerken, dass es bei den meisten Arten und Maßnahmen noch an gutdokumentierten Erfolgskontrollen zur Maßnahmenwirksamkeit mangelt. Für eine bessereAbsicherung der erforderlichen Erfolgsprognosen ist ein verstärktes Monitoring für vorgezogeneAusgleichsmaßnahmen daher zwingend erforderlich.79

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