10.07.2015 Aufrufe

Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenRebhuhnPerdix perdixSchutz- und GefährdungsstatusRebhuhn – Perdix perdixVS-RL:BNatSchG:Rote Liste Deutschland:Art. 1Besonders geschützt2, stark gefährdetFortpflanzungsstätteRäumliche AbgrenzungDie räumliche Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte <strong>des</strong> Rebhuhns anhand <strong>von</strong> Revieren istnicht möglich, da <strong>die</strong> Art kein ausgeprägtes Territorialverhalten zeigt (GLUTZ VON BLOTZHEIM etal. 2001). Als Fortpflanzungsstätte im engeren Sinne ist das Nisthabitat zu bezeichnen. DaRebhühner Nestflüchter sind, ist auch der zur Jungenaufzucht notwendige Bereich derFortpflanzungsstätte hinzuzurechnen. In der Konsequenz umfasst <strong>die</strong> Fortpflanzungsstättedamit den brutzeitlichen Aufenthaltsraum.Weitere essenzielle Teilhabitate-RuhestätteRäumliche AbgrenzungAußerhalb der Brutzeit ist das Rebhuhn Stand- und Strichvogel. Dabei kommt es im Regelfallnur zu kleineren räumlichen Verlagerungen. Die als Ruhestätte genutzten Teilhabitate sinddabei so unspezifisch (vgl. GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 2001), dass eine räumlicheAbgrenzung zum Aufenthaltsraum nicht möglich ist.Während der Brutzeit sind Ruhestätte und Fortpflanzungsstätte gleichzusetzen. DieRuhestätte einzelner, unverpaarter Tiere ist unspezifisch und daher nicht konkret abgrenzbar.Weitere essenzielle Teilhabitate-Räumlicher Zusammenhang (Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaft)Die lokale Individuengemeinschaft <strong>des</strong> Rebhuhns lässt sich als Offenlandart durch trennendeBarrieren wie z. B. Wälder oder andere nicht besiedelbare Biotope <strong>von</strong> anderen lokalenIndividuengemeinschaften abgrenzen. Bei größeren zusammenhängenden oder gutverbundenen Habitaten ist <strong>die</strong>s nicht immer möglich, ggf. kann auch hier eine Abgrenzungdurch <strong>die</strong> Ermittlung nicht besiedelter Bereiche erreicht werden. Da <strong>die</strong>s nicht immer ohnehohen methodischen Aufwand möglich sein wird, sollten alternativ Landschaftsausschnitteabgegrenzt werden, welche sich durch eine relativ homogene Ausprägung der Biotop- bzw.Nutzungsstrukturen und der geomorphologischen Standortvoraussetzungen auszeichnen, <strong>die</strong>aber noch in engem funktionalen Zusammenhang mit der betroffenen Lebensstätte stehenbzw. im Aktionsraum der betroffenen Individuen liegen.<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 144<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!