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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenFischotterLutra lutraSchutz- und GefährdungsstatusFischotter – Lutra lutraFFH-RL:BNatSchG:Rote Liste Deutschland:II, IVStreng geschützt3, gefährdetFortpflanzungsstätteRäumliche AbgrenzungDie Fortpflanzungsstätte <strong>des</strong> Fischotters ist der Wurfbau sowie eine störungsarme Zone miteinem Radius <strong>von</strong> min<strong>des</strong>tens 200 m bzw. mit min<strong>des</strong>tens 200 m Uferlänge auf- und abwärts<strong>des</strong> Baues, da hier wesentliche Teile der Jungenaufzucht stattfinden. Da es keine ausgeprägteRanzzeit gibt (Paarung <strong>von</strong> April bis September) und auch <strong>die</strong> Jungen mitunter erstnach einem Jahr selbstständig werden, sind Paarung und Jungenaufzucht zeitlich undräumlich darüber hinaus kaum einzuengen. Jungtiere können das ganze Jahr über imStreifgebiet der Fähe angetroffen werden und <strong>die</strong> Paarung findet an einem unbestimmten Ortim Männchenrevier statt (LEOPOLD 2004; MINISTERIUM FÜR UMWELT & LANDESUMWELTAMTBRANDENBURG 1999; REUTHER 1993; SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE2004; TUMANOV 2002; VOGEL & HÖLZINGER 2005). Eine Einbeziehung <strong>die</strong>ses insgesamt fürFortpflanzungsaktivitäten genutzten Areals in <strong>die</strong> Fortpflanzungsstätte selbst ist nichtmöglich, da im Allgemeinen keine ausreichend regelmäßig und obligatorisch genutztenTeilbereiche darin abzugrenzen sein werden. Im Einzelfall ist <strong>die</strong>s zu überprüfen.Weitere essenzielle TeilhabitateÜber <strong>die</strong> Fortpflanzungsstätte hinaus ist das <strong>von</strong> der Fähe mit den Jungtieren genutzteStreifgebiet als essenzielles Teilhabitat zu betrachten. Dabei ist eine Angabe zum minimalenRaumanspruch schwierig, da <strong>die</strong> Größe <strong>des</strong> benötigten Gebietes sehr stark vomStrukturreichtum <strong>des</strong> Lebensraumes und der Nahrungsverfügbarkeit abhängt (VOGEL &HÖLZINGER 2005; WEBER 1990). Folglich sind <strong>die</strong> in der Literatur angegeben Größen <strong>von</strong>Otterstreifgebieten extrem unterschiedlich (s. a. „Räumlicher Zusammenhang“).Die Größe der essenziellen Teilhabitate muss also <strong>von</strong> Fall zu Fall, je nach der Struktur- undNahrungsausstattung, ermittelt werden. Es sollte dabei ein Gebiet <strong>von</strong> wenigstens 300 ha umden Bau als minimales Streifgebiet betrachtet werden, in dem <strong>die</strong> essenziellen Nahrungshabitateverteilt liegen. In <strong>die</strong>sem Suchraum sind <strong>die</strong> essenziellen Nahrungshabitate abzugrenzenund ihre Erreichbarkeit für den Fischotter sicher zu stellen. Bei Fließgewässern ist<strong>die</strong> lineare Struktur <strong>des</strong> Streifgebietes zu beachten. In Seen- oder Teichlandschaftenhingegen kann das Streifgebiet eher flächig ausgebildet sein.RuhestätteRäumliche AbgrenzungAls Schlafplatz und Tagesversteck <strong>die</strong>nen Baue anderer Arten (Biber, Fuchs, Dachs, Bisam)und Sassen (LEOPOLD 2004). Außerdem werden Anhäufungen <strong>von</strong> Pflanzenmaterial,Steinhaufen, Buschwerk, Strauchschichten im Wald, Dickichte und Wurzelteller genutzt(VOGEL & HÖLZINGER 2005; WEBER 1990). Die Ruhestätten liegen überwiegend gewässernah.Daher ist in <strong>von</strong> Fischottern regelmäßig frequentierten Bereichen, <strong>die</strong> solche Strukturen<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 90<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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