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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhabengend andere Bäume vorhanden sind, oder ist umgekehrt der Verlust nicht besiedelterBäume innerhalb <strong>des</strong> Waldbereiches bereits eine Beschädigung, da sie ja definitorischBestandteil der Fortpflanzungs- und Ruhestätte sind?Nach PHILIPP (2008: 596) dürfte das Fällen eines vom Eremiten bewohnten Altholzbaumesselbst dann eine Beschädigung seiner Fortpflanzungs- und Ruhestätte sein, wennman nicht nur den Einzelbaum, sondern den gesamten Eichenwald als geschützte Lebensstätteansieht.Unter Bezug auf den in der Neuregelung <strong>des</strong> BNatSchG enthaltenen Begriff der ökologischenFunktion kommt auch KIEL (2007C) zu einer weiteren Interpretation <strong>des</strong> Begriffsder Fortpflanzungs- und Ruhestätten, welcher sich jedoch vom Eremitenbeispiel der EU-Kommission unterscheidet. Danach zählen zu den Fortpflanzungs- und Ruhestätten alleHabitatelemente, <strong>die</strong> im Verlauf <strong>des</strong> Fortpflanzungsgeschehens beziehungsweise währendspezieller Ruhephasen für das dauerhafte Überleben essenziell sind. Flugroutenund Jagdhabitate sind in <strong>die</strong>sem Kontext immer insoweit <strong>von</strong> Relevanz, als eine Fortpflanzungs-und Ruhestätte in ihrer Funktion auf deren Erhalt angewiesen ist und sieeinen essenziellen Habitatbestandteil darstellen (vgl. KIEL 2007c: 13). In Anwendung derEmpfehlung der EU, zwischen Arten mit großem und mit kleinem Raumanspruch zu unterscheiden,gibt KIEL (2007c) Beispiele für eine artspezifische, ökologisch-funktionaleAbgrenzung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten. So wird beispielhaft für das GroßeMausohr und <strong>die</strong> Bechsteinfledermaus empfohlen:• Großes Mausohr (großer Raumanspruch) - <strong>die</strong> Fortpflanzungsstätte ist <strong>die</strong> Wochenstube(z. B. Dachboden einer Kirche), <strong>die</strong> Ruhestätte ist das Winterquartier (z. B. einStollen).• Bechsteinfledermaus (kleiner Raumanspruch) - <strong>die</strong> Fortpflanzungsstätte ist das besiedelteWaldareal mit einem Verbund <strong>von</strong> geeigneten Quartierbäumen und regelmäßiggenutzten, speziellen Nahrungshabitaten; Ruhestätten sind darüber hinausSchwärm- und Winterquartiere (vgl. KIEL 2007c: 15).Der funktionale Ansatz, wonach das Verbot Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigenoder zu zerstören darauf abzielt, <strong>die</strong> Voraussetzungen für eine erfolgreicheFortpflanzung bzw. <strong>die</strong> erforderlichen Ruhephasen zu erhalten und im Sinne <strong>die</strong>ser funktionalenZielsetzung entsprechend weiter interpretiert werden kann, ist aus naturschutzfachlicherSicht als plausibel anzusehen. So ergibt der Schutz eines einzelnen, als Wochenstubegenutzten Quartierbaumes wenig Sinn, wenn für <strong>die</strong> Jungenaufzucht erforderlicheNahrungshabitate im Umfeld, bspw. durch Kahlschlag, in einem derartigen Ausmaßbeseitigt werden, dass sich der Aufzuchtserfolg in erheblichem Ausmaße vermindertoder ganz scheitert. Diese funktionale Betrachtung wird zudem durch den Begriff <strong>des</strong>Erhalts der „ökologischen Funktion“ <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten in§ 44 Abs. 5 BNatSchG unterstützt (vgl. auch LOUIS 2008: 65) 1 .1 Die <strong>die</strong>sbezüglich mögliche Berücksichtigung <strong>von</strong> essentiellen Nahrungshabitaten und Wanderkorridorenist gleichfalls in den Leitfäden der Bun<strong>des</strong>länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, BayernRheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen vorgesehen.8

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