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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei InfrastrukturvorhabenEinen besonderen Fall stellt der Verzicht der forstlichen Nutzung in alten Waldbeständenoder <strong>von</strong> Einzelbäumen dar, welche das Umtriebsalter erreicht haben.Generell besteht ein Mangel an derartig alten und für viele Arten als Habitatstrukturüberaus bedeutsamen Waldbeständen. Für Arten, wie z. B. zahlreiche Fledermausarten,welche an derartige Bestände gebunden sind, ist der Erhalt alter Waldbestände im räumlichenZusammenhang mit der <strong>von</strong> einem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätteeine unverzichtbare Voraussetzung, um <strong>die</strong> ökologische Funktion im räumlichenZusammenhang dauerhaft gewährleisten zu können. Mit der Herausnahme aus der forstlichenNutzung werden Aufwertungsprozesse eingeleitet, wie z. B. <strong>die</strong> Zunahme <strong>von</strong>Baumhöhlen, welche bei ordnungsgemäßer forstlicher Nutzung, nicht im gleichen Maßemöglich wären. Hinsichtlich der Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sindallerdings folgende <strong>Rahmenbedingungen</strong> zu beachten:• Die Herausnahme aus der Nutzung muss auf Dauer gesichert sein.• Eine Eignung wird i. d. R. nur bei geringen Waldverlusten, welche nur kleine Teilbereiche<strong>von</strong> Fortpflanzungsstätten, bspw. <strong>des</strong> Kernaktionsraums einer Fledermauskoloniebetreffen, gegeben sein.• Die Maßnahmen sind zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen oder Bewirtschaftungsvorgabendurchzuführen, welche <strong>die</strong> Forstwirtschaft entsprechend den Vorgaben <strong>des</strong>§ 44 Abs. 4 BNatSchG <strong>von</strong> sich aus einhalten muss.• Da das Aufwertungspotenzial i. d. R. geringer ist als der Funktionsverlust durch <strong>die</strong>Überbauung <strong>von</strong> Waldflächen, muss der Umfang der zu sichernden Fläche deutlichüber <strong>die</strong> vom Eingriff betroffene Fläche hinausgehen. Ausgangsbasis der Bemessung<strong>des</strong> Umfangs sind <strong>die</strong> Anforderungen der jeweils betroffenen Arten.• Es muss möglich sein, zwischenzeitliche, entwicklungszeitbedingte Funktionsverminderungendurch geeignete Maßnahmen aufzufangen.• Die dauerhafte Sicherung der Funktionsfähigkeit in gleicher Qualität setzt voraus,dass sich <strong>die</strong> Waldfläche nicht verringert. Begleitend zum Erhalt alter Bestände sinddaher Aufforstungen zur Sicherung der Gesamtwaldfläche vorzusehen.Als Fazit ist festzuhalten, dass <strong>die</strong> vorliegenden Abschätzungen zu den Entwicklungszeiträumen<strong>von</strong> Biotoptypen sicherlich eine gute Orientierungsbasis liefern, nicht aber<strong>die</strong> Beurteilung im Einzelfall ersetzen können. Im Zusammenhang mit der Planung <strong>von</strong>vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist zudem zu klären, ob für <strong>die</strong> einzelnen Artendas vollständige Arteninventar eines Biotoptyps erforderlich ist, oder ob nur bestimmte,schneller zu entwickelnde Funktionen der Vegetationsstruktur <strong>die</strong> Habitatqualität bestimmen.Darüber hinaus sind <strong>die</strong> vorhandenen Funktionen, d. h. <strong>die</strong> Qualitäten der Ausgangsbiotope<strong>von</strong> hoher Bedeutung. So müssen Biotope mit langen Entwicklungszeitenggf. nicht vollständig neu entwickelt, sondern ggf. nur um bestimmte Schlüsselqualitätenergänzt werden, um zusätzlich Habitate zu schaffen. Entsprechende Hinweise werden für<strong>die</strong> einzelnen Artensteckbriefe entwickelt.45

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