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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei InfrastrukturvorhabenSie ist i. d. R. dann weiterhin erfüllt, wenn <strong>die</strong> erforderlichen Habitatstrukturen ingleicher Qualität und Größe erhalten bleiben bzw. nachgewiesen oder mit Sicherheitangenommen werden kann, dass es nicht zur Minderung <strong>des</strong> Fortpflanzungserfolgsbzw. der Ruhemöglichkeiten <strong>des</strong> Individuums bzw. der Individuengruppe derbetroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommen kann.Die Formulierung „im räumlichen Zusammenhang“ ist im Kontext mit dem Begriff dervom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu interpretieren. Durch<strong>die</strong>se Formulierung wird der räumliche Umgriff der Betrachtung begrenzt. Zielsetzung istder Erhalt der Fortpflanzungs- oder Ruhefunktionen der jeweils betroffenen Fortpflanzungs-oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang. In <strong>die</strong> Betrachtung mit einzubeziehensind somit ausschließlich Flächen, <strong>die</strong> in einer derartig engen funktionalen Beziehungzu der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte stehen, dass sie, gegebenenfallsauch unter Berücksichtigung <strong>von</strong> vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, einen Beitragzur Erhaltung der ursprünglich vorhandenen Fortpflanzungs- oder Ruhefunktionenleisten können. Die konkrete räumliche Abgrenzung der Fortpflanzungs- oder Ruhestättenim räumlichen Zusammenhang ist dabei nach fachlichen Gesichtspunkten vorzunehmenund ergibt sich aus den Verhaltensweisen und Habitatansprüchen der einzelnenArten sowie den örtlichen Habitatstrukturen. So wird der räumliche Umgriff bei Arten, beidenen das Fortpflanzungsgeschehen in Kolonien organisiert ist, wie <strong>die</strong>s bei den Fledermäusender Fall ist, durch den Kolonieaktionsraum begrenzt. Betrachtungsgegenstandist hier im räumlichen Zusammenhang nicht der einzelne Quartierbaum, sondern <strong>die</strong>Summe der <strong>von</strong> der Kolonie im Wechsel genutzten Bäume. Bei revierbildenden Arten mitgeringen Raumansprüchen werden nicht nur das einzelne Revier, sondern <strong>die</strong> im unmittelbarenräumlichen Zusammenhang als Revierstandort geeigneten bzw. entwickelbarenHabitate zu betrachten sein. Der Raumbezug umfasst somit in der Regel nur in engemräumlich-funktionalen Zusammenhang stehende Bereiche. Ausnahmen können sich gegebenenfallsbei Metapopulationen ergeben und bei Arten, <strong>die</strong> <strong>von</strong> Jahr zu Jahr wechselndeStandorte ihrer Fortpflanzungshabitate in einem bestimmten Landschaftsausschnittnutzen. Zur Ableitung <strong>des</strong> räumlichen Zusammenhangs können dann insbesondere<strong>die</strong> artspezifischen Aktionsräume herangezogen werden.Vor dem Hintergrund <strong>die</strong>ser Überlegungen kann der Erhalt der ökologischen Funktion<strong>von</strong> Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wie folgt definiertwerden:Der räumliche Zusammenhang ist in zweifacher Hinsicht zu berücksichtigen. Zumeinen muss <strong>die</strong> Prüfung der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs-oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erfolgen, das heißt, dass<strong>die</strong> Bezugsgröße zunächst das Individuum oder <strong>die</strong> Individuengruppe ist, <strong>die</strong> <strong>die</strong><strong>von</strong> dem Eingriff oder Vorhaben unmittelbar betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestättennutzt. In Abhängigkeit <strong>von</strong> der Einbindung der betroffenen Lebensstättein einen Verbund direkt benachbarter Lebensstätten muss <strong>die</strong> Prüfung der ökologischenFunktion jedoch auf <strong>die</strong> lokale Individuengemeinschaft ausgedehnt werden,<strong>die</strong> eine abgegrenzte Gesamtheit <strong>von</strong> räumlich unmittelbar zusammenhängendenFortpflanzungs- oder Ruhestätten nutzt.16

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