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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenRebhuhnPerdix perdixKriterien zur Bewertung der ökologischen Funktion der betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen ZusammenhangIndividuengemeinschaftZur Bewertung der Individuengemeinschaft sind bevorzugt Siedlungsdichteuntersuchungenund <strong>die</strong> Erfassung <strong>von</strong> winterlichen Ketten heranzuziehen. Die ökologische Funktionalität istgewahrt, wenn keine Bestandsabnahmen erfolgen.HabitatWesentliches Kriterium für <strong>die</strong> Habitatqualität in Bezug auf das Rebhuhn ist der Flächenanteilgeeigneter Nisthabitatinseln, wie lockerwüchsige Brachen, Feldholzinseln und Ruderalstandorte(vgl. WÜBBENHORST 2002; WÜBBENHORST & LEUSCHNER 2006). Die Flächengröße für<strong>die</strong> lokale Individuengemeinschaft sollte im räumlichen Zusammenhang 300 ha nichtunterschreiten (vgl. RIESS 1988). 10 % der Fläche sollten eine besonders hohe Habitatqualitätfür das Rebhuhn aufweisen (JENNY et al. 2002). Die Habitatqualität ist über eineHabitatstrukturkartierung ermittelbar.GefährdungGefährdungsursachen für das Rebhuhn liegen vornehmlich in der landwirtschaftlichenNutzungsintensivierung, dem Verlust geeigneter Nist- und Rückzugshabitate sowie der Jagd(u. a. BAUER & BERTHOLD 1996; GÜNTHER et al. 2005).Der Erhalt der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang kann als gewährleistet angesehen werden, wenn eine Konstanzoder Verbesserung aller vorgenannten Bewertungsparameter unter Bezug auf <strong>die</strong> lokaleIndividuengemeinschaft festgestellt werden kann.Spezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen1. Maßnahme: Ackerbrachen1.a MaßnahmenbeschreibungDurch temporäre Flächenstilllegung werden geeignete Nist- und Nahrungshabitategeschaffen. Die Brachen sind als Rotationsbrachen mit einer Stilllegungszeit <strong>von</strong> drei bis fünfJahren anzulegen. Danach sollte <strong>die</strong> Brachfläche gewechselt werden. Eine Einsaat alsBuntbrache ist wünschenswert (GOTTSCHALK & BEEKE 2009). Für den Erhalt derIndividuengemeinschaft sollte der Bestand min<strong>des</strong>tens zehn Brutpaare betragen (JENNY et al.2002; RIESS 1988). Für den langfristigen Erhalt wird ein Bedarf <strong>von</strong> fünf bis zehn Vorkommenmit jeweils zehn Brutpaaren angegeben. Die dauerhafte Durchführung der Maßnahme istdurch geeignete Rechtsmittel oder vertragliche Vereinbarungen dauerhaft zu sichern.1.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheRebhühner weisen nur ein geringes Ausbreitungspotenzial auf. Maßnahmenflächen müssensich daher im Aktionsraum der lokalen Individuengemeinschaft befinden und hier in Näheeines bereits durch Rebhühner besiedelten Areals. Optimal sind Entfernungen <strong>von</strong> bis zu500 m zum nächsten Brutpaar. Bei größeren Entfernungen sinkt <strong>die</strong> Besiedlungswahrscheinlichkeitstark ab (vgl. WÜBBENHORST 2002).<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 145<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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