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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenDunkler Wiesenknopf-AmeisenbläulingMaculinea nausithous<strong>von</strong> denen <strong>des</strong> Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ausreichend sicher unterschiedenwerden können (PFEIFER et al. 2004).HabitatWesentliche Parameter der Habitatqualität sind Umfang und Dichte der Vorkommen <strong>des</strong>Großen Wiesenknopfs und der Wirtsameise Myrmica rubra. Wenn Daten zum Vorkommen derWirtspflanze nicht vorliegen und auch im Rahmen einer Biotopkartierung nicht erhobenwurden, empfiehlt sich eine differenzierte Kartierung der geeigneten Grünlandbestände vorder Flugzeit <strong>des</strong> Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (BRÄU 2001). Die zusätzlicheErfassung <strong>des</strong> Vorkommens und der Nestdichte der Wirtsameisen durch Köderfang istinsbesondere dann erforderlich, wenn bekannte Bestände <strong>des</strong> Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ohne ansonsten erkennbaren Grund deutlich abnehmen oder wenn Flächenauf ihre Eignung als Maßnahmenfläche zu überprüfen sind.GefährdungAls Hauptgefährdungsursachen sind zu nennen: Düngung, mehrschürige Nutzung feuchterWiesen (v. a. Mahd zwischen Juli und Mitte September), Trockenlegung, Einsatz schwererMaschinen und intensive Beweidung (Bodenverdichtungen schädigen <strong>die</strong> Wirtsameisen),Herbizideinsatz, Grünlandumbruch, ungünstige Bewirtschaftung <strong>von</strong> Gräben und derenRandstreifen (Grabenräumung, Verbuschung, Sommermahd), Nutzungsaufgabe (LEOPOLD2004). Im Rahmen der Begehungen zur Kartierung der Bestände <strong>des</strong> Großen Wiesenknopfsund zur Erfassung der Falter sowie bei einer zusätzlichen Begehung nach der Abschluss deroberirdischen Entwicklungsphase etwa Mitte September sollte jeweils <strong>die</strong> aktuelle landwirtschaftlicheNutzung der Flächen dokumentiert werden (HESSEN-FORST FIV -NATURSCHUTZDATEN 2006).Der Erhalt der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang kann als gewährleistet angesehen werden, wenn eine Konstanzoder Verbesserung aller vorgenannten Bewertungsparameter unter Bezug auf <strong>die</strong> lokaleIndividuengemeinschaft festgestellt werden kann.Spezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen1. Maßnahme: Anpassung der Grünlandnutzung1.a MaßnahmenbeschreibungDie bisher bereits extensiv erfolgende Nutzung der Fläche als Mähwiese oder Mähweide wirdan <strong>die</strong> oberirdische Entwicklungszeit der Art angepasst. Dabei sind <strong>die</strong> Empfehlungen <strong>von</strong>STETTMER et al. (2008) zu beachten und ggf. Anpassungen an regionale Besonderheiten derPhänologie der Art vorzunehmen.1.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheDie Maßnahmenfläche grenzt an betroffene Habitate der Art an oder ist nah benachbart (bismax. ca. 200 m Abstand). Es sind keine Barrieren wie Wald, Siedlung oder stark befahreneStraßen vorhanden. Von der selbständigen Wieder- bzw. Neubesiedlung durch <strong>die</strong> Falterkann dann ausgegangen werden.<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 215<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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