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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenLaubfroschHyla arborea5.i Eignung als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeAufgrund der kurzen Entwicklungsdauer und der hohen Erfolgswahrscheinlichkeit wird derMaßnahme in Kombination mit Maßnahme 1 oder 2 eine hohe Eignung als vorgezogeneAusgleichsmaßnahme zugesprochen (vgl. Bewertungsrahmen Tab. 5).Eignung: Hoch6. Maßnahme: Übergangsweise Gefangenschaftshaltung und -zucht6.a MaßnahmenbeschreibungAus dem betroffenen Gewässer werden Laich, Jugendsta<strong>die</strong>n und/oder Alttiere entnommenund übergangsweise in Gefangenschaft gehalten. Diese Tiere sind eine Rückversicherung fürden Fall, dass andere Maßnahmen nicht oder nicht schnell genug zum Erfolg führen. In<strong>die</strong>sem Fall können in Gefangenschaftszucht gewonnene Jugendsta<strong>die</strong>n ausgesetzt werden(bei Alttieren ist <strong>die</strong> Gefahr <strong>von</strong> Gefangenschaftsdefekten und der Abwanderung zu groß).6.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheDie Maßnahmenfläche liegt innerhalb <strong>des</strong> oben formulierten räumlichen Zusammenhangs derLebensstätte.6.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortBei Haltung unter semi-natürlichen Bedingungen ist <strong>die</strong> Gefahr <strong>von</strong> Gefangenschaftseffekten(Degeneration, Beteiligung nur weniger Männchen an Fortpflanzung) geringer.6.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Die Maßnahme ist kurzfristig wirksam.6.e ErfolgswahrscheinlichkeitDie übergangsweise Gefangenschaftszucht <strong>von</strong> Laubfröschen ist möglich (BERNINGHAUSEN1995; CLAUSNITZER & BERNINGHAUSEN 1991; CLAUSNITZER & CLAUSNITZER 1984). DieErfolgswahrscheinlichkeit wird <strong>des</strong>halb als hoch eingestuft.6.f ZielkonflikteZielkonflikte können mit Naturschutz und Tierschutz auftreten.6.g RisikomanagementDie Maßnahme ist durch ein geeignetes Monitoring zu überwachen.6.h Weitere AnmerkungenDie Maßnahme ist nur begleitend im Rahmen eines Risikomanagements anzuwenden.6.i Eignung als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeAufgrund der kurzen Entwicklungsdauer und der hohen Erfolgswahrscheinlichkeit wird derMaßnahme eine hohe Eignung zugesprochen (vgl. Bewertungsrahmen Tab. 5). DieMaßnahme ist allerdings keine eigenständige vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, sonderneine Absicherungsmaßnahme für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen wie Umsiedlung undNeuschaffung <strong>von</strong> GewässernEignung: Hoch (keine eigenständige Maßnahme)<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 210<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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