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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei InfrastrukturvorhabenTab. 2:Übersicht verschiedener MaßnahmentypenMaßnahmentyp(Instrument/Rechtsgrundlage)Zielsetzung Bezugsgegenstand Räumliche Anforderungen Zeitliche AnforderungenVermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen/Maßnahmen zur SchadensbegrenzungMaßnahmen zur Vermeidungder Beeinträchtigung<strong>von</strong> geschütztenArten entsprechendder artenschutzrechtlichenVerbotstatbeständePlanerische u. technische Vorhabensoptimierungenzur Vermeidungoder Verminderung <strong>von</strong> artenschutzrechtlichenVerbotstatbeständen.Arten <strong>des</strong> Anhang IV der FFH-RLund <strong>die</strong> europäischen Vogelarteneinschließlich ihrer FortpflanzungsoderRuhestätten bzw. ihrer Fortpflanzungs-,Aufzucht-, Mauser-,Überwinterungs- und Wanderungszeiten.Maßnahmen setzen unmittelbar ander Quelle, d.h. am Vorhaben an.Eintreten <strong>von</strong> Verbotstatbeständenwird im Voraus ganz oder teilweiseverhindert.(besonderer Artenschutz§ 44 BNatSchG)Vermeidung(Eingriffsregelung§ 15 Abs. 1 BNatSchG)Planerische u. technische Vorhabensoptimierungenzur Vermeidungoder Verminderung <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<strong>von</strong> Natur undLandschaft.Leistungs- und Funktionsfähigkeit<strong>des</strong> Naturhaushalts und das Landschaftsbild.Maßnahmen setzen unmittelbar ander Quelle, d.h. am Vorhaben an.Eintreten <strong>von</strong> Beeinträchtigungenwird im Voraus ganz oder teilweiseverhindert.Maßnahmen zur Schadensbegrenzung(§ 34 BNatSchG)Planerische u. technische Vorhabensoptimierungenzur Vermeidungoder Verminderung <strong>von</strong> erheblichenBeeinträchtigungen.Lebensräume und Arten der AnhängeI und II FFH-RL sowie Vogelarten<strong>des</strong> Anhang I VS-RL undZugvogelarten <strong>des</strong> Art. 4 Abs. 2VS-RL innerhalb <strong>von</strong> Natura 2000Gebieten.Maßnahmen setzen unmittelbar ander Quelle, d.h. am Vorhaben an.Eintreten erheblicher Beeinträchtigungenwird im Voraus ganz oderteilweise verhindert.70

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