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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenGemeine FlussmuschelUnio crassus4. Maßnahme: Fließgewässersanierung/-renaturierung4.a MaßnahmenbeschreibungBereits <strong>von</strong> Flussmuscheln besiedelte oder grundsätzlich für sie geeignete Gewässer werdenrenaturiert. Dabei steht eine Fülle möglicher Maßnahmen zur Verfügung. Von entscheidenderWichtigkeit ist <strong>die</strong> Schaffung/Sicherung eines gut durchströmten, sauerstoffreichen Interstitialsals Lebensraum der Jungmuscheln. Des Weiteren muss durch Strukturbereicherungein differenziertes Strömungsmuster geschaffen werden, das wiederum ein abwechslungsreichesAngebot an Substraten sicherstellt (wichtig vor allem feinsandige bis -kiesigeSubstrate). Hilfreich können hier unter bestimmten Voraussetzungen auch Borstenanlagensein, natürliche Materialien sind allerdings zur Gewässersanierung vorzuziehen (HIEKEL2007). Eine gesunde, autochthone Fischgesellschaft, <strong>die</strong> <strong>die</strong> entsprechenden Wirtsfischartenenthält (vor allem Elritze, Döbel, Groppe), sichert <strong>die</strong> Möglichkeit der Reproduktion. Dahermüssen <strong>die</strong> Lebensraumansprüche der Wirtsfische in <strong>die</strong> Überlegungen mit einbezogenwerden (z. B. Unterstände, entsprechen<strong>des</strong> Substrat für Kieslaicher). Auch der Einzugsbereich<strong>des</strong> Gewässers muss beachtet werden. Um eine zu hohe Schwebstofffracht imGewässer zu vermeiden, <strong>die</strong> das Habitat der Jungmuscheln verstopfen kann und auch denStoffwechsel der filtrierenden Tiere belastet, müssen Erosionsschutzmaßnahmen ergriffenwerden (Uferstreifen, abschnittsweise Gehölzstreifen, entsprechende Bodenbearbeitung undLandnutzung etc.). Es sollte möglichst wenig Ackerwirtschaft betrieben und auf extensiveGrünlandbewirtschaftung umgestellt werden. Nadelforste, vor allem in direkter Gewässernähe,sind zu entfernen. Ungeklärte Einleitung <strong>von</strong> Siedlungsabwässern, Eintrag <strong>von</strong>Straßenabflüssen, Nährstoffen, Schwebstoffen und Giftstoffen sind zu unterbinden. Verrohrungen,Wehre, Querverbauungen und weitere Behinderungen der Durchgängigkeit <strong>des</strong>Gewässers sind zu entfernen oder so umzugestalten, dass <strong>die</strong> Durchgängigkeit gewahrt bzw.wieder hergestellt wird. Viele weitere Möglichkeiten sind unter anderem aufgeführt bei:COLLING & SCHRÖDER 2003; DEGENBECK 1993a, b; DÜMPELMANN 2003; HENKER et al. 2003;HIEKEL 2007; ZIMMERMANN et al. 2000.4.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheMöglichst unmittelbar angrenzend an aktuell besiedelte Abschnitte <strong>des</strong> betroffenenGewässers oder im besiedelten Abschnitt, da hier da<strong>von</strong> auszugehen ist, dass zumin<strong>des</strong>tgrundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sind und eine Verbesserung der Situation in überschaubarerenZeiträumen zu erreichen ist. Auch bei Nachweisen einer nicht zu langezurückliegenden Besiedlung kann eventuell auf eine grundsätzliche Eignung <strong>des</strong> Gewässersgeschlossen werden. Es ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Verbreitungsgrenzen und Biotopansprücheder Unterarten/Ökotypen berücksichtigt werden.4.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortDas Potential zur Schaffung naturnaher Verhältnisse muss gegeben sein. Je näher dasGewässer bereits an der Zielvorstellung eines renaturierten Gewässers ist, umso schnellerund aussichtsreicher <strong>die</strong> Renaturierung.4.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Die Entwicklungsdauer ist abhängig vom Ausgangszustand <strong>des</strong> Gewässers, ist aber imAllgemeinen lang. So konnte <strong>die</strong> erfolgreiche Wiederherstellung der Reproduktion <strong>des</strong>Flussmuschelbestan<strong>des</strong> im Asbach erst zwölf Jahre nach der Verbesserung derWasserqualität festgestellt werden (HENKER et al. 2003). EICHER (2005) berichtet <strong>von</strong> einemProjekt, in dem <strong>die</strong> Verbesserung der Wasserqualität innerhalb <strong>von</strong> zehn Jahren zu einer<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 270<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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