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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenThymian-AmeisenbläulingMaculinea arionrasenbereichen. Wenn Daten zum Vorkommen der Wirtspflanzen nicht vorliegen und auch imRahmen einer Biotopkartierung nicht erhoben wurden, empfiehlt sich eine differenzierteKartierung der geeigneten Magerrasenflächen vor der Flugzeit <strong>des</strong> Thymian-Ameisenbläulings.Die zusätzliche Erfassung <strong>des</strong> Vorkommens und der Nestdichte der Wirtsameisendurch Köderfang ist insbesondere dann erforderlich, wenn bekannte Bestände <strong>des</strong> Thymian-Ameisenbläulings ohne ansonsten erkennbaren Grund deutlich abnehmen oder wenn Flächenauf ihre Eignung als Maßnahmenfläche zu überprüfen sind.GefährdungAls Hauptgefährdungsursachen sind zu nennen: Düngung oder Pestizideinsatz in den Larvalhabitaten,Nutzungsaufgabe oder -reduktion mit nachfolgender Verfilzung, Verbuschung undWiederbewaldung, Umwandlung in reine Mahdsysteme, Standweide- oder Koppelhaltung aufFlächen kleiner als 5 ha über mehr als 4-6 Tagen, Aufforstung (LEOPOLD 2004).Der Erhalt der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang kann als gewährleistet angesehen werden, wenn eine Konstanzoder Verbesserung aller vorgenannten Bewertungsparameter unter Bezug auf <strong>die</strong> lokaleIndividuengemeinschaft festgestellt werden kann.Spezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen1. Maßnahme: Wiederaufnahme geeigneter Nutzung/Pflege auf verbrachtenMagerrasen1.a MaßnahmenbeschreibungDie Wiederaufnahme einer geeigneten Nutzung/Pflege auf verbrachten Magerrasen erfolgtdurch Beweidung durch Schafe. Verbuschte Teilbereiche werden nachhaltig entbuscht.1.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheDie Maßnahmenfläche liegt unmittelbar angrenzend an <strong>die</strong> vom Vorhaben betroffene Fortpflanzungsstätte.Eine Umsiedlung der Falter ist dann nicht erforderlich, da <strong>von</strong> derselbständigen Wieder- bzw. Neubesiedlung ausgegangen werden kann.1.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortDie Magerrasen-Standortqualität ist (noch) vorhanden. Es gibt Restbestände <strong>von</strong> Arznei-Thymian oder Gewöhnlichem Dost und mit <strong>die</strong>sen überlappende Vorkommen der WirtsameiseMyrmica sabuleti. Es besteht keine anderweitige Pflegeverpflichtung. Der größere Teil derbetroffenen Fortpflanzungsstätte und damit <strong>des</strong> Faltervorkommens bleibt vom Eingriffverschont!1.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Es ist <strong>von</strong> zwei bis drei Jahren für <strong>die</strong> Regeneration der Thymian- und Myrmica-Vorkommenund <strong>von</strong> zusätzlich zwei Jahren für <strong>die</strong> spontane Besiedlung durch <strong>die</strong> Falter auszugehen.Diese Maßnahme ist also innerhalb <strong>von</strong> vier bis fünf Jahren wirksam. Die Entwicklungsdauerbis zur <strong>Wirksamkeit</strong> ist als kurz einzustufen.1.e ErfolgswahrscheinlichkeitDie Möglichkeiten und Probleme der Förderung <strong>von</strong> Vorkommen <strong>des</strong> Thymian-Ameisenbläulingsbzw. der Wirtsameise wurden mehrfach in der Fachliteratur erörtert (ELMES &<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 226<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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