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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenRotmilanMilvus milvus2. Maßnahme: Beruhigung eines potenziellen Horststandortes2.a MaßnahmenbeschreibungIn als Brutplatz optimal geeigneten Gehölzbeständen, Altholzinseln in Waldrandlage undFeldgehölzen mit potenziellen Brutbäumen, in denen offenbar aktuell wegen zu hoherStörungsfrequenz kein Horst genutzt wird, werden Schutzzonen mit einem Radius <strong>von</strong> 300 mum geeignet erscheinende Horstbäume eingerichtet, so dass eine Horstanlage undBesiedlung durch den Rotmilan ermöglicht wird. Die in den Ländern etabliertenHorstschutzzonen umfassen in der Regel zum einen den dauerhaften forstlichenNutzungsverzicht (100 m) sowie <strong>die</strong> Untersagung auch sonstiger Störungen während derBrutzeit (300 m).2.b Anforderungen an <strong>die</strong> räumliche NäheDie Schutzzonen müssen innerhalb <strong>des</strong> betroffenen Revieres oder unmittelbar angrenzenderrichtet werden.2.c Anforderungen an den MaßnahmenstandortDer Rotmilan stellt an seinen Horststandort vergleichsweise geringe Ansprüche und besiedeltauch regelmäßig <strong>von</strong> anderen Arten errichtete Horste. Darüber hinaus haben Rotmilanehäufig mehrere Wechselhorste (ORTLIEB 1995). Es werden sowohl Horste in Waldrandlagen,in Feldgehölzen als auch in Einzelbäumen (u. a. Hybridpappel) besiedelt (NICOLAI et al. 2009;ORTLIEB 1995). Der Horststandort sollte möglichst störungsarm sein. Die Ansprüche an denHorststandort können regional unterschiedlich sein.2.d Entwicklungsdauer bis zur <strong>Wirksamkeit</strong>Die Neuanlage oder der Ausbau eines Horstes durch den Rotmilan kann innerhalb einerBrutsaison erfolgen, insbesondere wenn ein Wechselhorst vorhanden ist. Da bei Anlage einerSchutzzone ohne Wechselhorst der Bereich vom Rotmilan jedoch erst erkundet werden muss,ist eine Entwicklungsdauer <strong>von</strong> zwei Jahren anzusetzen. Die Entwicklungsdauer bis zur<strong>Wirksamkeit</strong> ist als kurz einzustufen.2.e ErfolgswahrscheinlichkeitDer Kenntnisstand ist aufgrund <strong>des</strong> vorhandenen Expertenwissens und der generellenAnwendung <strong>von</strong> Horstschutzzonen für Greifvögel als sehr gut zu bezeichnen. Hinreichende<strong>Wirksamkeit</strong>sbelege sind aufgrund fehlender Untersuchungen nicht vorhanden. DieErfolgswahrscheinlichkeit wird aufgrund <strong>des</strong> guten Kenntnisstan<strong>des</strong> als hoch eingestuft.2.f ZielkonflikteEs sind Zielkonflikte mit dem Forst (Verkehrssicherungspflicht) zu erwarten.2.g RisikomanagementDie Schutzzonen sind auf Besiedlung und Aufrechterhaltung der Habitatqualität zu prüfen. DaRotmilane auch auf andere Horste ausweichen oder sich einen neuen Horst errichten können,sollte ergänzend eine Brutplatzkartierung im Untersuchungsraum durchgeführt werden.Als weiteres Risikomanagement sind lebensraumverbessernde Maßnahmen zur Steigerungder Nahrungsverfügbarkeit vorzusehen (s. Maßnahme 3).<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 153<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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