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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenGroße MoosjungferLeucorrhinia pectoralisauszuschließen, muss gegebenenfalls eine Pufferzone um das Gewässer/den Gewässerkomplexberücksichtigt werden. Die Größe <strong>die</strong>ser Zone muss nach den standörtlichenGegebenheiten definiert werden.GefährdungGefährdungen der Großen Moosjungfer bestehen in erster Linie in der Zerstörung oder nachteiligenVeränderung der Fortpflanzungsgewässer. Dazu zählen Eingriffe in den Wasserhaushalt(z. B. durch Absenkung <strong>des</strong> Grundwasserspiegels), Beschleunigung der Sukzessiondurch Einträge <strong>von</strong> Nährstoffen, <strong>die</strong> Versauerung <strong>des</strong> Gewässers (Leucorrhinia pectoralis istkeine Hochmoorart), Besatz mit Fischen oder eine verstärkte Beschattung. Problematisch ist<strong>die</strong> Tatsache, dass auch <strong>die</strong> natürliche Sukzession dazu führt, dass Gewässer früher oderspäter für <strong>die</strong> Große Moosjungfer ungeeignet werden. Daher benötigt sie einen Komplex <strong>von</strong>Gewässern, in dem immer wieder, durch Neubildung oder Rücksetzung der Sukzession,geeignete Gewässer zur Verfügung stehen (BLANCKENHAGEN 2008; BRAUNER 2006; BUCHWALD& SCHIEL 2002; ENGELSCHALL & HARTMANN 1998; HAACKS & PESCHEL 2007; LEOPOLD 2004;MAUERSBERGER 2003; SCHIEL & BUCHWALD 1998; SCHIEL & BUCHWALD 2001; SCHORR 1990;STERNBERG et al. 2000; WILDERMUTH 2001, 2005; WILDERMUTH 2007).Eine weitere Gefährdung stellt <strong>die</strong> Zerstörung in Gewässernähe befindlicher Röhrichtzonenund Baumbestände dar, <strong>die</strong> als Jagdgebiet und/oder Ruhestätte genutzt werden.Der Erhalt der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang kann als gewährleistet angesehen werden, wenn eine Konstanzoder Verbesserung aller vorgenannten Bewertungsparameter unter Bezug auf <strong>die</strong> lokaleIndividuengemeinschaft festgestellt werden kann.Spezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen1. Maßnahme: Neuanlage eines Gewässerkomplexes1.a MaßnahmenbeschreibungEs wird ein Komplex aus Kleingewässern angelegt. WILDERMUTH (2007) empfiehlt <strong>die</strong> Anlage<strong>von</strong> 10 bis 15 Gewässern mit jeweils 10 bis 200 m 2 Fläche (s. a. Maßnahme 2 „Pflegegeeigneter Gewässer“). Die Entwicklung der nötigen Vegetationsstrukturen wird durchAnpflanzung eines schütteren Röhrichtgürtels und das Einbringen submerser Vegetationgefördert. Das dazu benötigte Pflanzenmaterial sollte in einem verträglichen Umfang demvom Eingriff betroffenen Gewässer entnommen werden, wobei <strong>die</strong> ökologische Funktion<strong>die</strong>ses Gewässers für <strong>die</strong> Art bis zum Eingriffszeitpunkt erhalten bleiben muss.Grundsätzlich wird <strong>die</strong> spontane Besiedlung <strong>des</strong> neuen Gewässerkomplexes durch <strong>die</strong> GroßeMoosjungfer erwartet. Zur Absicherung der kurzfristigen <strong>Wirksamkeit</strong> werden ab der erstenFlugsaison nach Anlage der Gewässer drei Jahre lang <strong>von</strong> jeweils mehreren ablegebereitenWeibchen der Großen Moosjungfer der vom Eingriff betroffenen Population Eier abgestreiftund im neuen Gewässer an geeigneten Stellen verteilt.Da eine ausreichend große Quell- bzw. Spenderpopulation benötigt wird, ergibt sich alsRahmenbedingung für <strong>die</strong>se Maßnahme, dass nur kleinere Teile eines Gewässerkomplexesmit mehreren Vorkommen der Art im räumlichen Zusammenhang durch das Eingriffsvorhabenbetroffen sein dürfen (vgl. weitere Erläuterungen unter 1.d).<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 240<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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