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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben4 Rechtliche und methodische Abgrenzung deraus dem Artenschutzrecht resultierendenAnforderungen und Maßnahmen <strong>von</strong> anderenPrüfnormenBei Infrastrukturplanungen sind neben den Anforderungen <strong>des</strong> Artenschutzrechtes injedem Fall auch <strong>die</strong> Anforderungen der Eingriffsregelung und häufig auch der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu bewältigen. Darüber hinaus können für FFH-Gebiete Maßnahmen<strong>des</strong> Gebietsmanagements gemäß § 32 Abs. 3 BNatSchG bzw. Art. 6 Abs. 1 u. 2FFH-RL <strong>von</strong> Bedeutung sein.Diese verschiedenen Anforderungen und daraus resultierende Maßnahmentypen sind für<strong>die</strong> Planungspraxis zu systematisieren. Aufzuzeigen sind <strong>die</strong> rechtlichen und inhaltlichenUnterschiede und Gemeinsamkeiten sowie <strong>die</strong> Möglichkeiten und Grenzen einer multifunktionalenVerwendung. Dabei werden insbesondere folgende Rechtsnormen berücksichtigt:• Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG (Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).• Artenschutz nach § 44 Abs. 1 und Abs. 5 BNatSchG und nach § 45 Abs. 8 BNatSchG(Vermeidungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktionalität,Maßnahmen zur Sicherung <strong>des</strong> Erhaltungszustands der Populationen der betroffenenArten im Zuge einer Ausnahme).• Gebietsschutz nach § 34 ff. BNatSchG (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, Maßnahmenzur Kohärenzsicherung).• Gebietsmanagement für Natura 2000-Gebiete (Pflege- und Entwicklungsmaßnahmenim Sinne <strong>von</strong> § 32 Abs. 3 BNatSchG).Nachfolgend werden zunächst <strong>die</strong> unterschiedlichen Zielsetzungen, Rechtsfolgen undBezugsgegenstände der Instrumente erläutert. Anschließend erfolgt eine Betrachtungder einzelnen Maßnahmen, wobei grundsätzlich folgende Maßnahmentypen unterschiedenwerden können:• Vermeidungsmaßnahmen (Maßnahmen, <strong>die</strong> darauf ausgerichtet sind, <strong>die</strong> Entstehung<strong>von</strong> Beeinträchtigungen durch Maßnahmen am Vorhaben zu vermeiden oder zu vermindern),• Kompensatorische Maßnahmen (Maßnahmen, welche darauf abzielen, durch einVorhaben entstandene Beeinträchtigungen durch Aufwertungsmaßnahmen zu kompensieren).54

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