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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenMittelspechtDendrocopos mediussollte ein kartographisch gut abgrenzbarer Wald oder Waldkomplex ausgewählt werden.Zwischen den geeigneten Habitatbeständen dürfen auch ungeeignete Habitate liegen. ZuMaximalabständen zwischen geeigneten Habitaten liegen noch keine ausreichendenErkenntnisse vor. Bisherige Untersuchungen ergeben maximale Flugdistanzen <strong>von</strong> 9-14 km(GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 2001; MÜLLER 1982). PETTERSSON (1985) wies für eineschwedische isolierte Population bereits bei Entfernungen <strong>von</strong> 2-5 km zwischen geeignetenHabitaten keine regelmäßigen Austauschbeziehungen mehr nach. Bei einer Entfernung <strong>von</strong>mehr als 3 km zwischen den artspezifischen Habitaten empfiehlt es sich aufgrund deranzunehmenden Trennung der Brutvorkommen jedoch eine Betrachtung als getrennte lokaleIndividuengemeinschaften durchzuführen (PASINELLI 2008).Kriterien zur Bewertung der ökologischen Funktion der betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen ZusammenhangIndividuengemeinschaftAls Kriterien zur Bewertung der ökologischen Funktion werden <strong>die</strong> Siedlungsdichte und derBruterfolg verwendet. Bruterfolgsermittlungen bedingen i. d. R. einen hohen Kartieraufwand.Das Kriterium Bruterfolg wird daher nur dann angewendet, wenn Zweifel bei der Bewertungder ökologischen Funktion bestehen. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit liegt im Rahmen<strong>des</strong> Risikomanagements, da durch Bruterfolgsermittlungen bereits kurzfristig Aussagen zur<strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen getroffen werden können. Für den Mittelspecht sind Bruten mitzwei flüggen Jungvögeln pro Brut als erfolgreich anzusehen und liegen im Bereich <strong>des</strong>durchschnittlichen Bruterfolges (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 2001; PETTERSSON 1985).HabitatDie Habitateignung wird maßgeblich <strong>von</strong> Anzahl und Alter rauborkiger Bäume bestimmt: FürDeutschland sind <strong>die</strong>s insbesondere Eiche, Erle und Buche ab einem Alter <strong>von</strong> ca. 180 bis200 Jahren. Es besteht keine Korrelation der Habitateignung mit dem Totholzanteil. DerMittelspecht legt seine Höhlen bevorzugt in noch lebendem, vorgeschädigtem Holz an. Danaturraumübergreifende Habitatanalysen bisher fehlen, bzw. vorwiegend auf Alter undWaldtyp abzielen, wird auf <strong>die</strong> <strong>von</strong> PASINELLI (2001, 2007) verwendeten Kriterien Dichtestarker Eichen (>36 cm) und Dichte potenzieller Höhlenbäume zurückgegriffen. Anhand derBestimmung <strong>die</strong>ser Kriterien ist in Waldbeständen eine Bewertung der Habitate hinsichtlichder ökologischen Funktion möglich.GefährdungEine Gefährdung stellen u. a. Veränderungen in der Waldstruktur (Baumartenzusammensetzung,Rückgang stärkerer Bäume, Entfernung <strong>von</strong> Alt- und Toholz) dar (u. a. GÜNTHER etal. 2005). Ein Gefährdungskriterium ist daher eine über dem Zuwachs liegende Entnahmestarker, rauborkiger Bäume und potenzieller Höhlenbäume (geeignete Vorschädigungvorhanden). Darüber hinaus ist das Fehlen jüngerer, zukünftig geeigneter Waldbestände alsGefährdung anzuführen. Ein weiteres Kriterium ist <strong>die</strong> Isolation einer lokalenIndividuengemeinschaft. Aufgrund <strong>von</strong> zufällig auftretenden Faktoren (z. B. Witterung,Geschlechterverhältnis) unterliegen räumlich isolierte Individuenvorkommen bereits ab einemBestand <strong>von</strong> 20-25 Individuen einer deutlichen Gefährdung (PETTERSSON 1985).Der Erhalt der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang kann als gewährleistet angesehen werden, wenn eine Konstanz<strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 130<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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