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Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des ...

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Artensteckbrief zuvorgezogenen AusgleichsmaßnahmenGroße MoosjungferLeucorrhinia pectoralisRäumlicher Zusammenhang (Abgrenzung der lokalen Individuengemeinschaft)Als lokale Individuengemeinschaft sind <strong>die</strong> Tiere anzusehen, <strong>die</strong> in dem nach örtlichenGegebenheiten definierten Gewässerkomplex leben. Liegen mehrere gegeneinanderabgrenzbare Gewässerkomplexe nah beieinander (weniger als 1 km <strong>von</strong>einander getrennt),so können <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sen Komplexen lebenden Tiere zu einer lokalen Individuengemeinschaftzusammengefasst werden. Es wird berichtet, dass ein Teil der Imagines in der Reifezeit einehohe Wanderaktivität zeigt, und es gibt auch Beobachtungen, <strong>die</strong> nahe legen dass Einzeltierebis zu 100 km zurückgelegt haben (BLANCKENHAGEN 2008; STERNBERG et al. 2000). Dennochwird hier da<strong>von</strong> ausgegangen, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen einzelnenGewässern über mehr als 1 km hinweg nicht stattfindet, so dass <strong>die</strong>s als Orientierungwert fürden räumlichen Zusammenhang einer betroffenen Stätte angesehen wird.Kriterien zur Bewertung der ökologischen Funktion der betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen ZusammenhangIndividuengemeinschaftDie quantitative Erfassung der Imagines stellt sich meist schwierig dar, da sich <strong>die</strong> Zahl deran einem Gewässer anwesenden Männchen nach der Zahl der vorhandenen Ansitzwartenrichtet und nicht so sehr nach der tatsächlichen Gesamtzahl der Männchen im Gebiet. Eingroßer Teil der Population ist damit schwer oder gar nicht nachweisbar (MAUERSBERGER2001). Eine genauere Methode, <strong>die</strong> nebenbei auch noch <strong>die</strong> gelungene Reproduktion ambetrachteten Gewässer belegt, ist der Nachweis per Exuvienaufsammlung (MAUERSBERGER2001; MAUERSBERGER et al. 2006). Erschwert wird <strong>die</strong> Populationsermittlung auch durch <strong>die</strong>Tatsache, dass <strong>die</strong> Fortpflanzungsgewässer häufig in trittempfindlichen Arealen liegen, sodass eine mehrfache Begehung zur Ermittlung der Populationsdichte (z. B. durch Fang-Wiederfang) nicht vertretbar ist (MAUERSBERGER 2001).Es ist zu bedenken, dass <strong>die</strong> Art häufig unbeständig auftritt, so dass <strong>die</strong> Interpretationjährlicher Schwankungen bei Imaginalstichproben erschwert wird (MAUERSBERGER et al. 2006;STERNBERG et al. 2000).HabitatDie Große Moosjungfer besiedelt flache, warme, permanente Gewässer mittlererSukzessionssta<strong>die</strong>n. Diese haben meist einen moorigen Untergrund. Die Oberfläche ist durchsubmerse und Schwimmblattvegetation strukturiert und wird <strong>von</strong> lockeren Riedstrukturen oderähnlichem durchbrochen. Die Gewässer müssen fischfrei sein. In Gewässernähe finden sichmeist Gebüsche, Baumreihen oder Waldbestände <strong>die</strong> als Windschutz, Jagdhabitat undRuhestätte der Imagines <strong>die</strong>nen. Diese dürfen das Gewässer aber nicht zu stark beschatten(BLANCKENHAGEN 2008; BRAUNER 2006; BUCHWALD & SCHIEL 2002; ENGELSCHALL & HARTMANN1998; HAACKS & PESCHEL 2007; LEOPOLD 2004; MAUERSBERGER 2003; SCHIEL & BUCHWALD1998; SCHIEL & BUCHWALD 2001; SCHORR 1990; STERNBERG et al. 2000; WILDERMUTH 2001,2005; WILDERMUTH 2007).MAUERSBERGER et al. (2006) beurteilen <strong>die</strong> Habitatqualität nach der Bedeckung der Gewässerdurch Submers- und Schwimmblattvegetation, dem Besonnungsgrad und dem Sukzessionsgrad.Außerdem wird <strong>die</strong> Intensität der Nutzung in der Umgebung der Gewässer beurteilt.Eine Min<strong>des</strong>tgröße für einen geeigneten Gewässerkomplex lässt sich schwer angeben,WILDERMUTH (2007) fordert einen Komplex <strong>von</strong> 10 bis 15 Gewässern <strong>von</strong> 10-200 m 2 Größe.Um indirekte Auswirkungen wie Eutrophierung oder Änderungen <strong>des</strong> Grundwasserstan<strong>des</strong><strong>Rahmenbedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen A 239<strong>des</strong> Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben

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