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Migrationsleitfaden Version 3.0

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Kriterium 3.2.3 Ordnungsmäßigkeit Arbeitsabläufe<br />

Arbeitsabläufe beziehungsweise Geschäftsprozesse und die eingebundenen IT-<br />

Maßnahmen müssen bestimmte Verfahrensrichtlinien - beispielsweise nach GGO - einhalten.<br />

Diese Richtlinien ergänzen bestehende gesetzliche Regelungen (z. B. bezogen<br />

auf Nachprüfbarkeit, Aktenmäßigkeit beziehungsweise Dokumentation). Das Kriterium<br />

drückt aus, in welchem Umfang diese (internen) Richtlinien durch das vorhandene IT-<br />

System eingehalten sind. Als Bewertungshilfe kann die Fehlerquote des Altsystems dienen.<br />

Darüber hinaus gilt die Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe auch als wesentliche Voraussetzung<br />

für die Reduktion von Korruption im Amt. Gewährleistet das bestehende<br />

System die Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe nicht, besteht Investitionsbedarf in ein<br />

neues System, welches die Ordnungsmäßigkeit wiederherzustellen vermag und so möglichen<br />

Missbrauch begrenzt.<br />

3.2.3 Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe<br />

0 2 4 6 8 10<br />

nicht von Bedeutung<br />

Kleine Beeinträchtigungen <br />

Ordnungsmäßigkeitgegeben,<br />

aber aufwendigesVerfahren<br />

Seite 126<br />

Ordnungsmäßigkeitzeitweisebeeinträchtigt<br />

und aufwendigesVerfahren <br />

Ordnungsmäßigkeitdauerhaftbeeinträchtigt<br />

und aufwendigesVerfahren<br />

Tabelle 23: Punktbewertungsskala Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe<br />

Kriterium 3.2.3 Erfüllung von Auflagen und Empfehlungen<br />

Ordnungsmäßigkeit<br />

nicht<br />

gegeben<br />

Weiterhin von Bedeutung ist auch die Bewertung, ob und beziehungsweise in welchem<br />

Umfang derzeit lizenzkonformes Arbeiten in der Behörde sichergestellt ist: so unterliegt<br />

beispielsweise proprietäre Software Lizenz- beziehungsweise Nutzungseinschränkungen,<br />

die je nach Produkt beziehungsweise Vertragsbedingungen unterschiedlich ausfallen<br />

und deren Einhaltung besondere Sorgfalt erfordert.<br />

3.2.4 Erfüllung sonstiger Auflagen und Empfehlungen<br />

0 2 4 6 8 10<br />

keine Abweichungen<br />

geringe, nicht<br />

substanziellen<br />

Abweichungen<br />

geringe Abweichungen,<br />

sind<br />

aber auch ohne<br />

Neusystem zu<br />

beheben<br />

zahlreiche Abweichungen<br />

Verfahren insgesamtverbesserungsbedürftig,<br />

da substanzielleAbweichungen<br />

vorhanden<br />

Tabelle 24: Punktbewertungsskala Erfüllung von Auflagen und Empfehlungen<br />

Verfahren widersprichtkonkreten<br />

Auflagen<br />

oder Empfehlungen

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