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Migrationsleitfaden Version 3.0

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chen Gründen) ausgewechselt werden kann, ohne dass gleichzeitig alle darauf aufsetzenden<br />

Lösungen ausgewechselt werden müssen.<br />

Umso geringer der Aufwand ist, mit dem eine Lösung zwischen Plattformen gewechselt<br />

werden kann, desto höher der Grad der Plattformunabhängigkeit und in der Regel auch<br />

höher der Grad der Herstellerunabhängigkeit (sofern es unterschiedliche Anbieter von<br />

Plattformen gibt).<br />

4.1.6 Plattform-/Herstellerunabhängigkeit<br />

0 2 4 6 8 10<br />

Nicht von Bedeutung<br />

bzw.<br />

keine ersichtlichen<br />

Wirkungen<br />

zu erwarten<br />

Geringfügige<br />

qualitative Verbesserungen<br />

ohne strategisches<br />

Gewicht<br />

(z.B. Lösung<br />

steht in mehreren<br />

<strong>Version</strong>en<br />

für unterschiedlichePlattformen<br />

zur Verfügung(Pseudounabhängigkeit))<br />

Software kann<br />

mit geringfügigem<br />

Aufwand<br />

auf andere<br />

Plattformen<br />

portiert werden.<br />

Vorhandene<br />

Hardware/ Peripherie<br />

kann<br />

auch weiterhin<br />

in den geplanten<br />

Fristen<br />

eingesetzt werden.<br />

Seite 131<br />

Plattform-/<br />

Herstellerunabhängigkeit<br />

ist<br />

gewährleistet<br />

und die angestrebte<br />

Lösung<br />

trägt zur Erweiterung<br />

der Aus-<br />

und Umbauoptionen<br />

bei.<br />

Plattform-/<br />

Herstellerunabhängigkeit<br />

und<br />

Investitionsschutz<br />

sind<br />

gewährleistet,<br />

Vorgaben aus<br />

der IT-Architektur<br />

97 werden<br />

eingehalten.<br />

Tabelle 30: Punktbewertungsskala Plattform-/Herstellerunabhängigkeit<br />

Kriteriengruppe 4.2<br />

Qualitätszuwachs bei Erledigung von Fachaufgaben<br />

Weitgehende<br />

Gestaltungsautonomieverbunden<br />

mit der<br />

Weiternutzung<br />

vorhandener<br />

Hard- und Software.<br />

Kriterium 4.2.1 Qualitätsverbesserung bei der Aufgabenabwicklung (Leistungssteigerung<br />

bei …)<br />

In diesem Kriterium werden die qualitativen Wirkungen, bezogen auf die Aufgabenabwicklung,<br />

bewertet. Insbesondere, ob der Arbeitsprozess als solcher und somit auch das<br />

Produkt an Qualität gewinnt. Zu beurteilende qualitative Verbesserungen können bspw.:<br />

eine Vereinfachung der behördeninternen Arbeitsabläufe sowie die Entlastung von Doppel-<br />

und Routinearbeiten sein. Aber auch aktuellere, redundanzfreiere und vollständigere<br />

Informationsquellen und eine geringere Fehlerquote durch interaktive Hilfefunktionen zur<br />

Anwenderunterstützung sind Beispiele für eine Bewertung. IT-Maßnahmen können weiterhin<br />

bei komplizierten Vorgängen hohe Qualitätsstandards (z. B. ein Qualitätsmanagement<br />

nach der ISO 9001 oder dem EFQM-Modell) einhalten/beachten helfen.<br />

Die Neuentwicklung von Fachanwendungen, die beispielsweise bei einer Umstellung auf<br />

OSS-Lösungen notwendig sein wird, kann so gleichzeitig einen Qualitätssprung in der<br />

Aufgabenabwicklung durch den Anwender möglich machen.<br />

97 Interne Vorgaben einer Behörde zur Umsetzung ihrer Architektur, Festlegung von Standards,<br />

Technologien, Schnittstellen usw.

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