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Migrationsleitfaden Version 3.0

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� Technische Änderungen beziehungsweise neue Features sind u. U. als „nice to<br />

have― – Funktionalitäten zu beurteilen. Im Rahmen der Migration ist deshalb die<br />

Frage zu stellen, welche Funktionalitäten wirklich für die jeweilige Aufgabenerledigung<br />

benötigt werden.<br />

� Prozessoptimierungen werden nicht Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

für Migrationsmaßnahmen. Verbindet der Anwender mit der Migration eine<br />

komplette Prozessbetrachtung, beziehungsweise wird diese notwendig, ist diese<br />

in einer gesonderten Maßnahme durchzuführen.<br />

� Demzufolge ist eine Abstimmung über jene Nutzenpotenziale erforderlich, die in<br />

die WiBe einbezogen werden sollen. Nutzenpotenziale können von den Komponenten<br />

(Personal, Dienstleistungen, Hardware, Software, etc.) abgeleitet werden.<br />

Prozessoptimierungen werden im Rahmen von Migrationsmaßnahmen grundsätzlich<br />

nicht betrachtet. Dies können zusätzliche Effekte aus anderen Maßnahmen<br />

sein.<br />

Im Rahmen der monetären Bewertung kommen Haushaltsinformationen zum Tragen,<br />

d. h. Aufwendungen und Erträge beziehungsweise Ersparnisse, die zu einem Projektnutzen<br />

saldiert werden. Auf dessen Basis wird letztlich ein Kapitalwert errechnet. Ist der<br />

Kapitalwert positiv (d. h. die Ersparnisse (oder Erträge) sind größer als die Aufwendungen),<br />

ergibt sich daraus eine Empfehlung für die Durchführung der Migrationsmaßnahme<br />

85 . Zur Risikoabsicherung der künftigen Planwerte beinhaltet die WiBe für Migrationsmaßnahmen<br />

die Möglichkeit Risikofaktoren für die einzelnen Kriterien zu benennen,<br />

die den Kapitalwert letztendlich reduzieren.<br />

Bei einer Kostenbetrachtung im Hinblick auf die Einführung neuer Technologien muss<br />

grundsätzlich zwischen der Neueinführung und der Migration von Verfahren und Systemen<br />

unterschieden werden. Dabei gilt als „Daumenregel―, dass eine Neueinführung<br />

grundsätzlich einfacher und preiswerter zu bewerkstelligen ist, als eine Migration, bei der<br />

verschiedene, zum Teil historisch gewachsene Architekturen abgelöst und Daten migriert<br />

werden müssen, ohne dass es zu einer wesentlichen Betriebsstörung oder zum<br />

Datenverlust der Altanwendung kommt.<br />

Da ein Migrationsverfahren grundsätzlich von seiner Ausgangssituation abhängt, erweist<br />

sich eine allgemeingültige und allumfassende Aussage zu dessen Kosten als kaum möglich.<br />

Während eine Migration in einigen Fällen als problemlos und nahezu ohne Aufwand<br />

möglich ist, führt die Existenz von selbst entwickelten Anwendungen, die ebenfalls abgelöst<br />

werden müssen, Überführung von Altdaten, spezielle Nutzer- und Zugriffsrechtestrukturen<br />

oder andere Besonderheiten zu einem erheblichen Projektaufwand, der behördenspezifisch<br />

– auch unter Berücksichtigung der Kritikalität - beurteilt werden muss.<br />

Lässt sich im monetären Bereich keine Wirtschaftlichkeit darstellen (Aufwendungen sind<br />

größer als die Ersparnisse), so verfügt die WiBe für Migrationen über die zwei ergänzenden<br />

Bereiche der erweiterten Wirtschaftlichkeit (Dringlichkeitskriterien, qualitativstrategische<br />

Kriterien). Die entsprechenden Kriterien werden in Form von Nutzwertanalysen<br />

bearbeitet, die für jeden der zwei Bereiche einen Punktwert zwischen 0 und 100<br />

85 siehe WiBe 4.0, Empfehlung zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der<br />

Bundesverwaltung, insbesondere beim Einsatz der IT, <strong>Version</strong> 4.0 – 2004, S. 71 ff..<br />

Seite 99

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